Die geplante Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze

Vereinfacht gängeln

Die Bundesregierung möchte die Hartz-IV-Gesetzgebung noch vor der Sommerpause ändern. Hinter der angekündigten rechtlichen Vereinfachung verbirgt sich eine neue Verschärfung.

Die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Zudem sind die Kläger immer häufiger erfolgreich. Die Sozialgerichte entschieden 2014 in mehr als 40 Prozent der Fälle ganz oder teilweise zugunsten der Hartz-IV-Bezieher. Die Große Koalition hatte schon im Herbst 2013 mitgeteilt, mit Änderungen im Sozialgesetzbuch II die Zahl der Klagen eindämmen und die Rechtssicherheit erhöhen zu wollen. Mehr als zwei Jahre zog sich die Umsetzung hin. Nach langen Diskussionen und Experten­anhörungen in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe billigte das Kabinett den Gesetzesentwurf und ließ ihn am 15. April in erster Lesung im Bundestag beraten. Den Plänen der Bundesregierung zufolge sollen die Änderungen schon am 1. August in Kraft treten.
Das Ziel der Rechtsvereinfachung verfehlt das Gesetz jedoch vielen Kritikern zufolge. Es sorgt im Gegenteil für einen höheren Verwaltungsaufwand, auch neue Rechtsstreitigkeiten sind absehbar. Die Gesetzesänderungen bringen nämlich auch zahlreiche Verschärfungen zu Lasten der Leistungsberechtigten mit sich, während der rigide Sanktionskatalog – im vergangenen Jahr sprachen die Jobcenter bundesweit etwa 980 000 Sanktionen aus – kaum verändert wurde. Obwohl im Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Zustimmung des ­Arbeitsministeriums und 15 der 16 Länder eine Abschwächung der Sanktionen vorgesehen war, ignorierte die Bundesregierung dies in ihrem Gesetzentwurf.
So soll es weiterhin besonders umfassende Sanktionsmöglichkeiten für Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren geben. Auch in Zukunft sollen ihnen bereits nach dem ersten Regelverstoß sämtliche Leistungen außer den Kosten für die Unterkunft gestrichen werden, beim zweiten sogar diese. Ebenso können Leistungsbezieher auch künftig zwangsverrentet werden. Mit Vollendung des 63. Lebensjahrs werden sie aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Auch die Behörde selbst kann ohne Zustimmung der betreffenden Person einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen. Für viele Zwangsverrentete bedeutet dies erhebliche Renteneinbußen.
Zusätzlich zu den bisherigen Sanktionsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung auch schärfere Maßnahmen bei sogenanntem sozialwidrigem Verhalten vor. Es soll künftig nicht mehr nur mit der Kürzung der Regelleistungen geahndet werden können, sondern auch mit der Verpflichtung zur Rückerstattung bereits erhaltener Leistungen an das Jobcenter. Bisher gab es eine solche Ersatzpflicht nur in Ausnahmefällen wie etwa bei Straftaten. Nun soll sie bereits dann eintreten, wenn durch eigenes Verhalten die Hilfsbedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wird – also beispielsweise, wenn Leistungsberechtigte eine zumutbare Beschäftigung ablehnen. Zudem werden die Ersatzansprüche auch auf Sachleistungen ausgeweitet.
Der Gesetzentwurf schränkt die Rechte von Hartz-IV-Empfängern weiter ein. Diese haben, im Vergleich zu entsprechenden Vorgaben im allgemeinen Verwaltungs- und Sozialrecht, bereits geringere Verfahrensrechte. So können rechtswidrige Bescheide lediglich ein Jahr rückwirkend korrigiert werden, während im allgemeinen Sozialverwaltungsrecht zumeist eine Frist von vier Jahren gilt. Diese Ungleichbehandlung soll nun noch ausgebaut werden.
Schon bislang war der Kampf gegen die Jobcenter nicht leicht. Selbst wenn das Bundessozialgericht eine Norm abweichend von der einheitlichen Verfahrenspraxis aller Jobcenter auslegte, war es nicht möglich, eine Überprüfung der Bescheide für die Vergangenheit zu beantragen und eine Nachzahlung der Ansprüche zu erwirken. Die einheitliche Verfahrens­praxis wog schwerer. Künftig soll bereits das einheitliche Handeln in einem einzigen Jobcenter ausreichen, um rückwirkende Überprüfungen und Ansprüche zu verhindern. Hartz-IV-Empfänger werden nach dem Inkrafttreten der Änderungen also selbst angesichts eines rechtswidrigen Bescheids und eines entsprechenden Urteils keinen Anspruch auf eine Nachzahlung der vorenthaltenen Leistungen haben.
Auch Selbständige, die auf Unterstützung angewiesen sind, werden durch den Gesetzentwurf schlechter gestellt. Bisher mussten sie für die Aufstockung mit Hartz IV eine Prognose über ihre monatlichen Einkünfte abgeben. Für selbständig erzielte Einkünfte gab es dabei einen Freibetrag von 230 Euro im Monat, der nicht in die Schätzung einfloss. Diesen Freibetrag sollen die Jobcenter nun streichen dürfen.
Die Bundesregierung will zudem die Mitarbeiter in den Jobcentern entlasten – zumindest behauptet sie das. Dafür soll eine sogenannte Gesamtan­gemessenheitsgrenze für die Bruttowarmmiete eingeführt werden. Unter anderem sollen die Heizkosten nicht mehr einzeln berechnet, sondern mit einer Obergrenze pauschaliert werden. Das könnte für viele Hartz-IV-Berechtigte unangenehme Folgen haben. Wer in einem Haus mit schlechter Wärmeisolierung lebt und keine Möglichkeit hat, Heizkosten einzusparen, kann sich womöglich die bisherige Wohnung nicht mehr leisten.
Während die Bundesregierung die Gesetzesänderung noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden möchte, kritisieren Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände das Vorhaben. Das DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach beanstandet die Obergrenze für das Heizen: »Die geplante Pauschalierung der Heizkosten ist ganz sicher keine Vereinfachung, sondern kürzt die Leistungen durch die Hintertür. Heizkosten müssen sich immer am Einzelfall orientieren, sie sind abhängig von Wohnungs-, Heizungs- und Haushaltskonstellationen. Eine Pauschalierung bedroht das Existenzminimum.« Des Weiteren fordert der DGB ein Ende der Zwangsverrentungen und der verschärften Sanktionierung von Menschen unter 25 Jahren.
Katja Kipping, die Vorsitzende der Linkspartei, äußert umfassende Kritik. Für sie ist das Gesetz »eine vertane Chance, sich wirklich mit den massiven Problemen von Hartz IV aus der Perspektive der Leistungsberechtigten auseinanderzusetzen und Wege zu einer Überwindung von Hartz IV durch eine sanktionsfreie, individuelle Mindest­sicherung zu beschreiten«.
Hartz-IV-Empfänger und ihre Unterstützer wollen jedoch nicht mehr warten, bis Parlamentarier diese Wege beschreiten. Mit der Kampagne »Sanktionsfrei«, die im Februar begann, sollen möglichst viele Leistungsberechtigte zu Klagen und Widersprüchen gegen verhängte Sanktionen bewegt werden. Die Kampagne bietet auch professionelle Unterstützung an, um die Erfolgsquote zu erhöhen. Die Initiatoren, zu denen auch die mit ihrer Kritik an der Hartz-Gesetzgebung bundesweit bekannt gewordene ehemalige Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann gehört, wollen mit einer Fülle an Fällen Jobcenter und Sozialgerichte lahmlegen, um langfristig das Sanktionssystem zu kippen. »Eine deutliche Steigerung dieser Verfahren würde einen nicht mehr leistbaren Verwaltungsaufwand für Jobcenter und Sozialgerichte bedeuten«, so die Betreiber der Kampagne.
Dass eine erhöhte Klagebereitschaft das Hartz-IV-System tatsächlich ins Wanken bringen könnte, ist jedoch nicht ausgemacht. Immerhin sind die mit hohen Verwaltungskosten verbundenen Sanktionen derzeit schon ein großes Minusgeschäft für die Haushalte von Bund und Ländern. Doch selbst diese hohen Kosten haben nicht dafür gesorgt, dass die Gängelung von Leistungsberechtigten nachgelassen hat.