Auszubildende werden oft als billige Arbeitskräfte eingesetzt

Lehrjahre sind Arbeitsjahre

Die duale Ausbildung in Deutschland gilt als Vorzeigemodell. Tatsächlich werden Auszubildende jedoch oftmals als billige Arbeitskräfte eingesetzt.

Für mehr als eine halbe Million Auszubildende begann am 1. September das Berufsleben. Wie bereits in den vergangenen Jahren war der Termin begleitet vom Lamento der Arbeitgeberverbände, Handwerkskammern und Mittelstandsvereinigungen, es gebe zu wenige Auszubildende. Tatsächlich blieben im vorigen Jahr 43 000 Ausbildungsplätze unbesetzt, ­ihnen standen jedoch 280 000 junge Menschen gegenüber, die keine ­Ausbildungsstelle fanden. Von den gemeldeten 803 613 interessierten Jugendlichen konnten 2016 gerade einmal 64,7 Prozent einen Ausbildungsvertrag abschließen. Fast zwei Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Insbesondere Hauptschüler bleiben auf der Strecke. Nur etwa 45 Prozent der Hauptschulabsolventinnen und -absolventen schaffen jährlich nahtlos den Übergang in eine Ausbildung. Der vielfach beklagte Fachkräftemangel ist hausgemacht. Mit gerade einmal 520 332 neuen Ausbildungsverträgen wurde 2016 ein Rekordtiefstand erreicht.

In einigen Branchen herrscht jedoch tatsächlich Mangel an Auszubildenden. Insbesondere der Hotel- und Gaststättensektor und einige Branchen des Handwerks tun sich schwer bei der Suche nach Nachwuchskräften. Einen Hinweis auf die Gründe dafür liefert der zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres veröffentlichte Bericht der DGB-Jugend. Mehr als 12 000 Auszubildende in den 25 häufigsten Ausbildungsberufen werden jährlich für den Report zu Ausbildungsqualität und -zufriedenheit befragt. Besonders schlecht schneiden dabei die Branchen ab, die sich über Mangel an Nachwuchs beklagen. Vor allem Auszubildende im Hotel- und Gaststättenbereich, im Friseurhandwerk und in der Lebensmittelbranche sind unzufrieden und bewerten ihre Betriebe als mangelhaft. »In diesen Ausbildungsberufen bleiben in jedem Jahr viele Ausbildungsstellen unbesetzt und die Abbruchquoten während der Ausbildung sind hoch. Schlechte Ausbildungsqualität bleibt nicht folgenlos«, so die DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte.

Vor allem Auszubildende im Hotel- und Gaststättenbereich, ­Friseur­handwerk und in der Lebens­mittel­branche sind mit ihrer Ausbildung unzufrieden.

Ein Blick in den Ausbildungsreport zeigt jedoch, dass es nicht nur in diesen Branchen Probleme mit der Ausbildungsqualität gibt. So sind zwar 71,9 Prozent der Auszubildenden mit ihrer Ausbildung zufrieden, jedoch werden die Nachwuchskräfte häufig nicht betrieblich ausgebildet, sondern als billige Arbeitskräfte eingesetzt. 35 Prozent haben keinen betrieblichen Ausbildungsplan zur Überprüfung der Ausbildungsinhalte, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist. 11,5 Prozent der Auszubildenden üben regelmäßig ausbildungsfremde Tätigkeiten aus. Auch die nach dem Berufsbildungsgesetz eigentlich ausgeschlossenen Überstunden gehören zum Alltag vieler Azubis. 36,2 Prozent von ihnen müssen regelmäßig Überstunden leisten, 11,6 Prozent der unter 18jährigen arbeiten trotz gesetzlichen Verbots mehr als 40 Stunden die Woche und 13,4 Prozent der Auszubildenden bekommen für ihre Überstunden weder Freizeitausgleich noch Bezahlung. Auch soziale Unsicherheit und wachsender psychischer Druck, die inzwischen in Deutschland zum Arbeitsalltag gehören, beginnen bereits in der Ausbildung. So wissen 42,6 Prozent der Azubis im letzten Ausbildungsjahr noch nicht, ob sie danach übernommen werden, und 24,7 Prozent haben Probleme, sich in ihrer Freizeit zu erholen.

 

Das Bildungsministerium sieht kaum Änderungsbedarf

Doch nicht nur die betriebliche Ausbildung ist häufig mangelhaft, auch in den Berufsschulen, der zweiten Säule der dualen Ausbildung, wachsen die Probleme. Manuela Conte verweist unter anderem auf die schlechte Ausstattung: »Es gibt hier einen regelrechten Investitionsstau, was Gebäude und Lehrmittel, aber auch die personelle Ausstattung betrifft. Auch darunter leidet letztlich die Qualität der Ausbildung. Die Kultusminister müssen endlich ihre Politik ändern und mehr Geld investieren. Dringend notwendig sind mehr qualifiziertes Lehrpersonal und zeitgemäß ausgestattete Berufsschulen.«

Ein großes Problem stellt auch die mangelnde Abstimmung zwischen Berufsschulen und Betrieben dar. Nur etwa die Hälfte der Auszubildenden bewertet sie positiv – und das hat Folgen. »Je schlechter die Abstimmung zwischen den beiden Lernorten der dualen Ausbildung funktioniert, desto geringer ist auch die Zufriedenheit mit der fachlichen Qualität des Berufsschulunterrichts und mit der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung«, so Conte. Neben einer gesetzlichen Regelung, die gewährleistet, dass Auszubildende drei Monate vor ihrem Ausbildungsende erfahren, ob sie übernommen werden, fordert die Gewerkschaftsjugend deshalb einheitliche Qualitätsstandards in der Ausbildung und ein Investitionsprogramm für die Berufsschulen.

Vor allem aber setzen die jungen Gewerkschafter auf eine Reform des veralteten Berufsbildungsgesetzes. Dieses wurde 1969 verabschiedet und ist seither beinahe unverändert geblieben. Es bildet die Ausbildungsgrundlage in mehr als 300 Berufen. Seit Jahren fordern die Gewerkschaften eine Novellierung, um das Gesetz den veränderten Gegebenheiten anzupassen und die rechtliche Situation für Auszubildende zu verbessern. Auf eine Reform hatten sich eigentlich auch Union und SPD 2013 im Koalitionsvertrag geeinigt. Beide Parteien wollten die »duale Ausbildung stärken und modernisieren« sowie »Anpassungen prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Durchlässigkeit, eine Stärkung der Ausbildungsqualität und gestufter Ausbildungen«.

Geschehen ist seitdem wenig. Erst zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags, im März 2016, legte Bundesbildungsminis­terin Johanna Wanka (CDU) mit ihrem Evaluationsbericht zum Berufsbildungsgesetz eine Analyse der Ausbildungsbedingungen vor. Eigentlich sollte der Bericht die Grundlage für die Novellierung des Gesetzes bilden, er kommt jedoch zu dem erstaunlichen Schluss, dass es kaum Änderungsbedarf gebe. Die zuvor von den Gewerkschaften eingebrachten For­derungen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität, wie die Finanzierung schulischer Ausbildungsmittel oder betrieblicher Ausbildungspläne, fanden im Bericht eben­so wenig Erwähnung wie der Umgang mit Überstunden, die Anrechnung von Berufsschulzeiten bei volljährigen Auszubildenden und eine Übernahmeregelung für Auszu­bildende. Die Forderung der DGB-Jugend, den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes auf dual Studierende zu erweitern und Kriterien für die Eignung von Ausbildern zu definieren, lehnte die Bildungsministerin gänzlich ab.

Die Gesetzesnovellierung liegt seitdem auf Eis. Die Gewerkschaftsjugend hofft deshalb auf die neue Bundesregierung. Entstanden ist das Berufsbildungsgesetz einst allerdings nicht aus der Einsicht der damals Regierenden in die Notwendigkeit gesetzlicher Ausbildungsstandards. Es war vielmehr das Resultat eines jahrelangen, teils militanten Kampfes der Lehrlingsbewegung der sechziger Jahre, der es so gelang, die Rechte Auszubildender erstmals gesetzlich festzuschreiben.