Abschiebungen nach Syrien – die AfD fordert sie, CDU und CSU prüfen sie

Asylpolitik nach AfD-Gusto

Die Innenminister von CDU und CSU wollen prüfen, ob ab 2018 Abschiebungen syrischer Flüchtlinge in bestimmte Regionen möglich sind. Der Flüchtlingsschutz gerät aber auch durch die Entscheidungspraxis der Behörden unter Druck.

Als die »Alternative für Deutschland« (AfD) vor zwei Wochen ihren ersten innenpolitischen Antrag in den Bundestrag einbrachte, betraf dieser wenig überraschend die sogenannte Rückführung von Flüchtlingen – in das Bürgerkriegsland Syrien. Es solle ein Rückübernahmeabkommen mit dem Diktator Bashar al-Assad ausgehandelt werden, forderte die Partei. Die Aufregung bei den anderen Fraktionen war groß. Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hielt in der Plenardebatte lautstark dagegen: An den Händen Assads klebe das Blut Hunderttausender Menschen, es sei »vollkommen abwegig, zum jetzigen Zeitpunkt Rückführungen nach Syrien durchzuführen«.

Diese sicherheitspolitische Lageeinschätzung hielt gerade einmal eine Woche. Die Innenminister der Union kündigten an zu überprüfen, ob Syrer bereits ab 2018 wieder in bestimmte, angeblich sichere Regionen abgeschoben werden können. Der Vorschlag steht bereits auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz, die Ende dieser Woche in Leipzig stattfinden soll.

Das sächsische Innenministerium teilte auf Anfrage der Jungle World mit, dass dem Bundesinnenministerium die Aufgabe zukommen solle, in der Bundesregierung in Zusammenwirken mit dem Auswärtigen Amt die Sicherheitslage in Syrien neu zu bewerten. Unter Berücksichtigung der Neubewertung könnten die Innenminister dann beschließen, erneut Abschiebungen nach Syrien aufzunehmen. Vorsorglich soll auf der Innenministerkonferenz der derzeit gültige Abschiebestopp nach Syrien zunächst nur bis Juni 2018 verlängert werden. In einem Kommentar der Frankfurter Rundschau sprach der Journalist Martín Steinhagen in Bezug auf das Vorhaben davon, »wie erfolgreich Rechte hierzulande die Agenda bestimmen«.

Tatsächlich stellt die Ankündigung, Abschiebungen nach Syrien womöglich wiederaufzunehmen, einen Tabubruch dar, selbst wenn sie zunächst nur von symbolischer Art ist und vorerst keine großen Abschiebewellen zu befürchten sind. Bisher schien der politische Konsens zu gelten, dass zumindest die syrischen Flüchtlinge vor Abschiebungen sicher sind. Seit der sogenannte Islamische Staat (IS) seine städtischen Bastionen und den Großteil seines Territoriums verloren hat, gewinnt aber die Behauptung Anhänger, der Bürgerkrieg in Syrien nähere sich dem Ende. Doch der Rückgang von Kampfhandlungen in einigen Gebieten bedeutet keineswegs ein dauerhaftes Ende der Gewalt. Das Land ist hochgradig fragmentiert, die Sicherheitslage kann sich jederzeit in allen Regionen unvorhergesehen verschlechtern. Ohnehin ist es fraglich, wie in einem vom Krieg zerrütteten Land festgestellt werden soll, ob eine Region sicher ist. Nur wenige Journalisten können aus dem Land berichten und die deutsche Botschaft in Damaskus ist geschlossen.

 

Schutz für syrische Flüchtlinge wird in Frage gestellt

In der öffentlichen Debatte wird zudem vergessen, dass die meisten syrischen Flüchtlinge nicht vor dem IS, sondern dem Assad-Regime flohen. In einer Umfrage der Organisation »Adopt a Revolution«, die zivilgesellschaftliche Projekte in Syrien unterstützt, sagte im Jahr 2015 eine Mehrheit der 889 befragten Syrer, sie würden nur zurückkehren, wenn Assad nicht mehr an der Macht sei. Doch die Unterstützung Russlands und des Iran hat das Regime wieder stabilisiert, das nun versucht, verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Dadurch verschlechtert sich erneut die Lage für die Bevölkerung. In Ost-Ghouta nahe Damaskus leben 400 000 Menschen unter ständiger Belagerung. Im anbrechenden Winter sind angesichts schwindender Lebensmittelvorräte Zehntausende vom Hungertod bedroht, Hilfslieferungen aber werden vom Assad-Regime verhindert. Auch Russland setzt sein militärisches Vorgehen fort und bombardiert immer wieder syrische Städte. »Es ist nicht einmal vier Wochen her, seit die UN dem Assad-Regime den Einsatz von Giftgas gegen die eigene Bevölkerung eindeutig nachgewiesen hat«, sagt Elias Perabo, der Geschäftsführer von »Adopt a Revolution« im Gespräch mit der Jungle World. »Statt aufgrund des Einsatzes von Giftgas isoliert zu werden, soll das Assad-Regime Kooperationspartner im schmutzigen Abschiebegeschäft werden.«

Nicht erst seit dem umstrittenen Vorschlag der Unionsinnenminister wird der Schutz für syrische Flüchtlinge sukzessive in Frage gestellt. Dies zeigt ein Blick auf die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Verwaltungsgerichte. Noch 2015 erhielten 95,8 Prozent der syrischen Antragssteller Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Bereits im Frühjahr 2016 änderte sich die Praxis beim BAMF grundlegend, obwohl sich die Situation in Syrien nicht verbessert hatte. Dem aktuellen Asylbericht zufolge wurde in diesem Jahr bis Oktober in insgesamt 90 587 Fällen über die Asylanträge von syrischen Flüchtlingen entschieden. Dabei erhielten 31 349 Personen Schutz nach der GFK, die Mehrheit von 51 607 Personen aber den sogenannten subsidiären Schutz.

Im Wahlkampf und während der Sondierungsgespräche über eine »Jamaika-Koalition« behauptete der FDP-Vorsitzende Christian Lindner immer wieder, subsidiär Schutzberechtigte seien nur »auf Zeit« in Deutschland und müssten bald wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Zwar ist der subsidiäre Schutz zunächst nur auf ein Jahr begrenzt, aber wenn der Fluchtgrund fortbesteht – im Falle des subsidiären Schutzes ein möglicher ernsthafter Schaden durch Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung –, wird der Schutzstatus verlängert. Nach einigen Jahren können selbst subsidiär Schutzberechtigte eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten. Der Flüchtlingsschutz ist damit im Prinzip darauf ausgerichtet, Flüchtlingen eine dauerhafte Perspektive im Aufnahmestaat zu garantieren. Angesichts der Lage in Syrien ist die Annahme realistisch, dass es dauerhaft eine große syrische Diaspora in Deutschland geben wird.

 

Die Aussetzung des Familiennachzugs schlimme Konsequenzen

Der Wandel in der Entscheidungspraxis des BAMF lässt sich indes nicht allein aus der asylrechtlichen Faktenlage erklären.

Schutz nach der GFK wurde just ab dem Zeitpunkt seltener gewährt, als die Große Koalition im März 2016 für zwei Jahre den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte aussetzte. Die Suspendierung des Familiennachzugs war ein weiterer Hebel, um die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland zu unterbinden, nachdem die Zahl der Ankommenden durch die Schließung der Balkan-Route und das Abkommen der EU mit der Türkei deutlich gesenkt worden war. Das Bundesinnenministerium und das BAMF leugnen zwar offiziell, dass die Änderung der Entscheidungspraxis auf politische Anordnung erfolgt sei. Die Welt der Bürokratie funktioniert jedoch nicht so, dass alle politischen Absprachen protokollarisch festgehalten werden. Es ist davon auszugehen, dass auf der Ebene der Fachaufsicht des BAMF durch das Innenministerium Gespräche über die Entscheidungspraxis bezüglich syrischer Flüchtlinge geführt wurden.

Für subsidiär Schutzberechtigte hat vor allem die Aussetzung des Familiennachzugs schlimme Konsequenzen, weil viele von ihnen um ihre zurückgelassenen Familien in den Krisengebieten fürchten müssen. Deswegen klagen viele Schutzberechtigte vor den Verwaltungsgerichten gegen ihren Status und begehren den Flüchtlingsschutz nach der GFK. Über 320 000 Klagen im Asylbereich sind derzeit vor Gerichten anhängig, davon viele Klagen auf einen höheren Schutzstatus. Die juristisch arbeitende Menschenrechtsorganisation Jumen unterstützt zudem Verfassungsbeschwerden, die grundsätzlich die Aussetzung des Familiennachzugs problematisieren. »Schon die jetzige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten verstößt aus unserer Sicht gegen Grund- und Menschenrechte«, sagt Adriana Kessler von Jumen der Jungle World. Der Ausgang der Klagen sei zudem in der derzeitigen politischen Debatte besonders relevant. Im Bundestag haben FDP und AfD bereits angekündigt, eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu beantragen. Die Union dürfte sich dem Vorhaben nicht verschließen, auch wenn sie vermutlich eigene Anträge stellen wird. Von einer parlamentarischen Mehrheit gegen den Familiennachzug ist jedenfalls auszugehen.

Für Elias Perabo von »Adopt a Revolution« hat die Debatte um den Syrienkonflikt auch eine außenpolitische Dimension: »Die Vorschläge signalisieren ganz klar, dass man gewillt ist, jedes Regime anzuerkennen, egal wie viele Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit es auch begehen mag, solange es nur Flüchtlinge abhält oder zurücknimmt.«