Small Talk mit Magnus Hengge von der Initiative Bizim-Kiez über Räumungsklagen gegen ältere Mieter

»Wohnungsverlust zumutbar«

Small Talk Von Markus Ströhlein

Die Kreuzberger Nachbarschaftsinitiative Bizim-Kiez machte Anfang der Woche auf den Fall eines 81jährigen Berliner Mieters aufmerksam, der sich mit ­einer Klage wegen Eigenbedarfs konfrontiert sah. In erster Instanz verlor er im Dezember gegen die Klägerin. Die Revisionsverhandlung am Dienstag erlebte der Mann nicht mehr, er starb im März. Seine Tochter führte das Verfahren weiter. Magnus Hengge von der Initiative Bizim-Kiez hat mit der Jungle World gesprochen.

Sie haben auf den Fall eines 81jährigen Mieters aufmerksam gemacht, der mit einer Räumungsklage wegen Eigenbedarfs konfrontiert war und während des Konflikts starb. Wie lief der Rechtsstreit ab?
Es war eine langwierige Geschichte. In den letzten Schritten wurde verhandelt, ob der Beklagte noch einmal einen Aufschub von zwölf Monaten erhalten sollte, bevor es zur Räumung kommt. Die Klägerin vertrat die Meinung, dass es dem Senioren doch sehr wohl zumutbar wäre, sofort umzuziehen.

Wie sahen die Richter die Angelegenheit?
In erster Instanz fiel das Urteil gegen den beklagten 81jährigen aus. Das Gericht hielt den Wohnungsverlust für zumutbar. Der zuständige Richter schrieb aber in einem Abschnitt des Urteils, es sei ihm überaus schwer gefallen, die beiden Seiten und Bedarfe abzuwägen. Er hat sich anscheinend einen argen Kopf gemacht – was man in Urteilen eher selten liest.

Wie verlief die Revisionsverhandlung am Dienstag?
Das Landgericht hat festgestellt, dass das erste Urteil fehlerhaft war und der Härtefall hätte zugebilligt werden müssen. Allerdings spiele das in der Revision keine Rolle mehr, da der Beklagte mittlerweile tot sei.

Beobachtet Ihre Initiative häufiger, dass ältere Mieter mit solchen Klagen zum Auszug gebracht werden sollen?
Wir erheben keine Statistiken, haben aber den Eindruck, dass die Zahl der Fälle zunimmt. Im Berliner Kurier hat Reiner Wild vom Berliner Mieterverein dieser Tage darauf hingewiesen, dass solche Fälle häufiger vorkämen. Der Mieterverein hat da einen größeren Überblick.

Ihre Initiative verweist auf die Rechtslage in Frankreich, die alten Menschen einen besseren Schutz vor solchen Klagen leistet. Wie sehen die Gesetze in Frankreich im Detail aus?
Es handelt sich um eines der Gesetze, die mit dem derzeitigen französischen Präsidenten Emmanuel Macron verbunden sind. Es wurde 2016 verabschiedet, als er noch Innenminister war. Es gibt ­einen Passus, dem zufolge Eigenbedarfsklagen gegen Menschen über 65 Jahren nur dann zulässig sind, wenn diesen eine vergleichbare Wohnung bereitgestellt wird. Ist eine solche akzeptable Wohnung nicht vorhanden, wird die Eigenbedarfsklage sofort abgewiesen. Das ist ein sehr guter Schutz, der auch in Deutschland wünschenswert wäre.

Ist das Thema der Eigenbedarfsklagen gegen alte Mieter schon von einer Partei hierzulande aufgegriffen worden?
Soweit ich weiß, nicht.