Agenten des türkischen Geheimdienstes Millî İstihbarat Teşkilâtı verfolgen in Deutschland exilierte Oppositionelle

Unantastbare Agenten

Mitarbeiter des türkischen Geheimdiensts bedrohen Oppositionelle und spionieren sie aus. Die Bundesregierung hält dennoch an der geheimdienstlichen Zusammenarbeit fest.

Was im Oktober 2017 in Hamburg geschah, besitzt Seltenheitswert: Der ­türkische Journalist Fatih S. wurde vom Landgericht wegen Spionage zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ver­urteilt. Das Gericht sah es als bewiesen an, das S. 2016 im Auftrag des türkischen Geheimdienstes Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT) Kurden in Deutsch­land ausspionierte. Für seine Tätigkeit erhielt er 20 000 Euro. Diese Summe musste er zusätzlich zu den Gerichtskosten als Strafe zahlen.

Niemand weiß, wie viele Agenten des MIT in der Bundesrepublik aktiv sind. Das Bundesinnenministerium, das deren Zahl zumindest abschätzen könnte, war auf Anfrage der Jungle World nicht bereit, die eventuell dort vorliegenden Zahlen zu nennen: »Diese Fragen betreffen schützenswerte nachrichtendienstliche Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz.« Ein Bekanntwerden der Erkenntnisse ließe Rückschlüsse auf Schwerpunkte und operative Ansätze des Verfassungsschutzes zu.

In Gesprächen mit der türkischen Regierung hat die Bundesregierung nachdrücklich die Haltung vertreten, dass innertürkische Konflikte nicht in Deutschland ausgetragen werden dürfen. Großen Eindruck hat das auf die Türkei jedoch nicht gemacht. Alle Inlandsnachrichtendienste der Bundesländer, die in ihren Verfassungsschutzberichten die Tätigkeiten von Geheimdiensten aufführen, berichten von Aktivitäten des MIT.

Es ist anderen Staaten verboten, in der Bundesrepublik Agenten einzusetzen. Nach Paragraph 99 des Strafgesetzbuches droht jedem bis zu fünf Jahre Haft, der »für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt« In besonders schweren Fällen können bis zu zehn Jahre Gefängnis verhängt werden.
Doch allzu groß ist der Eifer der Behörden, türkischer Agenten habhaft zu werden, nicht. Auf der einen Seite kooperieren die Geheimdienste der Bundesrepublik und der Türkei seit 2004 offiziell bei der Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität, zum anderen sind türkische Agenten zum Teil für die deutschen Behörden unerreichbar, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage einräumte:  »Mitarbeiter von Legalresidenturen (genießen) diplomatische Immunität und können daher – auch nicht wegen Straftaten nach § 99 StGB – strafrechtlich verfolgt werden«.

Legalresidenturen sind im Jargon der Schlapphüte in Botschaften und Konsulate integrierte inoffizielle Abteilungen ausländischer Geheimdienste. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz weiß von den Aktivitäten dieser Agenten auf seinem Gebiet: »Der MIT unterhält in Deutschland Legalresidenturen in offiziellen Repräsentanzen. In Nordrhein-West­falen befinden sich insgesamt vier der 13 türkischen Generalkonsulate auf deutschem Boden (Düsseldorf, ­Essen, Hürth und Münster). Als einer der weltweiten Schwerpunkte der türkischen Diaspora gilt Nordrhein-Westfalen als Operationsgebiet des türkischen Nachrichtendienstes.«
In ihrem Gastland offiziell als Agenten angemeldet sind die türkischen Geheimdienstmitarbeiter nicht, so weit reicht die Kooperationsbereitschaft dann doch nicht. Der MIT konzentriert sich in seiner Arbeit nach Erkenntnissen verschiedener Verfassungsschützer auf die Beobachtung, Verfolgung und Bedrohung von Oppositionellen. Besonders haben es die Agenten auf Kurden, Linke und tatsächliche wie vermeintliche Anhänger der Gülen-Bewegung abgesehen, die der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan für den Putschversuch im Juli 2016 verantwortlich macht.

In Gesprächen mit der türkischen Regierung hat die Bundesregierung nachdrücklich die Haltung vertreten, dass innertürkische Konflikte nicht in Deutschland ausgetragen werden dürfen. Großen Eindruck hat das auf die Türkei jedoch nicht gemacht. Alle Inlandsnachrichtendienste der Bundesländer, die in ihren Verfassungsschutzberichten die Tätigkeiten von Geheimdiensten aufführen, berichten von Aktivitäten des MIT. Und der arbeitet nicht alleine. Auf eine Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel und André Hahn teilte die Bundesregierung mit, dass neben dem MIT auch die Union Internationaler Demokraten (UID) und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) seit dem Putschversuch 2016 verstärkt Einfluss auf die türkische Diaspora zu nehmen versuchen.

So schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Bericht für das Jahr 2017: »Bei der Informationsbeschaffung zu mutmaßlichen Terroristen greift der türkische Staat verstärkt auf türkische Diasporaorganisationen in Deutschland zurück. So wurden Imame, die in Moscheen der ›Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für ­Religion e.V.‹ (Ditib) tätig waren beziehungsweise sind, von der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet über die türkischen Generalkonsulate beauftragt, Informationen zu Gülen-Angehörigen in ihrer Gemeinde zu übermitteln.«

2017 hatte die Bundesanwaltschaft gegen 19 Ditib-Imame dann auch Verfahren wegen Spionageverdachts eingeleitet. Die Verfahren wurden eingestellt. Sieben Verdächtigen konnten die Ermittler keine Spionage nachweisen. Bei fünf weiteren wurden die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Sieben der Imame hatten sich allerdings in die Türkei abgesetzt. Die Verfahren gegen sie waren nur deswegen eingestellt worden, weil Anklagen gegen sie durch ihre Ausreise nicht mehr möglich waren, schrieb damals die Taz.
Eine von der Türkei auch medial inszenierten Aktion gegen Oppositionelle in der Bundesrepublik, die vom MIT betrieben wurde, scheiterte allerdings an den deutschen Sicherheitsbehörden: Die Türkei hatte 2017 dem Bundesnachrichtendienst Listen mit den Namen von 358 Personen und 241 Einrichtungen überreicht, die angeblich der Gülen-Bewegung angehören oder diese unterstützen.

Die deutschen Be­hörden halfen dem MIT nicht, stattdessen wurden die Betroffenen darüber unterrichtet, dass sich das Erdoğan-Regime für sie interessiert Nicht alle zogen daraus die richtigen Schlüsse, wie der bayerische Verfassungsschutz berichtet: »Zwei in Bayern lebende Angehörige einer auf der ›MIT-Liste‹ genannten Person reisten in den ­Osterferien in die Türkei. Es handelt sich um die Ehefrau und den gemeinsamen minderjährigen Sohn. Beide sind im Besitz der türkischen Staatsangehörigkeit, der Sohn besitzt zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Von den türkischen Sicherheitsbehörden wurden sie nach ihrer Ankunft am Flughafen in Gewahrsam genommen und befragt. Der Reisepass der Ehefrau wurde für ungültig erklärt. Da eine Rückkehr derzeit nicht absehbar ist, wurde für den Sohn der Schulbesuch in der Türkei organisiert.«

Die Türkei gilt offiziell noch immer als Partner Deutschlands und EU-Beitrittskandidat, zudem ist sie Mitglied der Nato. Der MIT wird aber in den Verfassungsschutzberichten unter der Rubrik »Aktivitäten ausländischer ­Geheimdienste« erwähnt. Die Türkei steht dort neben dem Iran, Russland, China und Staaten des Nahen Ostens. Wie diese verfolgt auch die Türkei in Deutschland Oppositionelle – ihre Geheimdienste sind somit Partner und Gegner der bundesrepublikanischen Sicherheitsbehörden. Daher überwachen die deutschen Geheimdienstler ihre türkischen Kollegen, verweigert die Bundesregierung die Offenlegung von Informationen über deren Aktivitäten mit dem Hinweis auf die Sicherheit des Landes und kooperiert dann trotzdem weiter mit ihnen.

Dass zumindest diese unhaltbare ­Situation beendet wird, fordern seit Jahren Politiker der Linkspartei und der Grünen, ohne bislang die Bundesregierung zu einer Änderung ihres Kurses bewegen zu können. So führt das Bundeskriminalamt einem Bericht der Tageszeitung Die Welt vom September 2018 zufolge regelmäßig Gespräche mit türkischen Geheimdienstmitarbeitern. Und das soll sich auch in Zukunft nicht ändern. Denn die Türkei wird nach Ansicht der Bundesregierung gebraucht: Als Verbün­deter im Kampf gegen den Terror und vor allem zur Sicherung der europäischen Außengrenzen.