Maximilian Schulz, Sachverständiger, im Gespräch über den Wunsch nach einer liberaleren Sterbehilfe

»Sterbehilfe hat etwas Lebens­verlängerndes«

Keiner der beiden Vorschläge für einen gesetzlichen Rahmen der Sterbehilfe in Deutschland konnte im Bundestag eine Mehrheit gewinnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 dem generellen »Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe« widersprochen und so eine Neuregelung erforderlich gemacht. Seither herrscht Rechtsunsicherheit.
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Die Sterbehilfe muss in Deutschland gesetzlich neu geregelt werden. Was erhoffen Sie sich davon?
Da in Deutschland Paragraph 217 des Strafgesetzbuchs aktive Sterbehilfe als »Tötung auf Verlangen« unter Strafe stellt, wäre jede Form einer wie auch immer gearteten Liberalisierung eine ­Erleichterung für mich.

Die Debatte wird mitunter hochemotional geführt und die Positionen werden fast immer mit persönlichen Erfahrungen begründet. Wie ist das bei Ihnen?
Ich habe seit meinem sechsten Lebensjahr juvenile idiopathische Polyarthritis, das ist eine sehr aggressive Form von Kinderrheuma. Aufgrund dessen habe ich schon als Kind und Jugend­licher viel Zeit in Krankenhäusern verbracht und mich mit den Themen Krankheit, Siechtum und Tod auseinandergesetzt. Das erste Mal kam ich 2007 mit dem Thema Sterbehilfe in Berührung, als ich mein Studium begann. Mein Studienassistent erzählte mir, dass er eigentlich bei einem anderen Klienten eingeplant war, einem jungen Mann, der nach einem Unfall im Skiurlaub querschnittsgelähmt war. Dieser habe sich allerdings in der Schweiz im Rahmen von Sterbehilfe umgebracht. Da wurde mir zum ersten Mal bewusst, dass so etwas wie Sterbehilfe existiert.

Bei Ihnen missglückte 2016 eine Operation an der Wirbelsäule, seither sind Sie querschnittsgelähmt. Inwiefern hat dieses Ereignis Ihren Blick auf die Sterbehilfe geprägt?
Abgesehen von der Querschnittslähmung, mit der ich zumindest anfangs nicht weiterleben wollte, hatte ich im Krankenhaus Begegnungen, die mich nachhaltig darin bestärkt haben, mich für die Sterbehilfe einzusetzen, nicht nur für mich selbst. Das war zum einen ein junger Mann mit Multipler Skle­rose, der mit mir zusammen im Zimmer lag. Seine Krankheit war bereits weit fortgeschritten, er konnte sich nicht mehr bewegen und nur unter größtem Kraftaufwand sprechen, weswegen seine Antworten sehr einsilbig waren. Ich möchte ihm keine Worte in den Mund legen; um das klar zu sagen, er hat sich nie in irgendeiner Weise zu dem Thema geäußert. Aber ich dachte mir damals, dass ich an seiner Stelle zumindest gerne um diesen Ausweg gewusst hätte. Ein älterer Herr, der morgens angekleidet, aus dem Bett geholt, zur Physiotherapie gebracht und wieder abgeholt wurde und selbständig nur noch sprechen konnte, sagte einmal sehr sachlich, aber bestimmt, dass er nicht mehr leben wolle.

Sie wurden daraufhin Mitglied bei Dignitas, einem Verein aus der Schweiz, der »Beihilfe zum Suizid« anbietet und sich dafür einsetzt, dass Sterbehilfe legalisiert wird. Solche Vereine standen in Deutschland lange im Verdacht, mit der gewerbsmäßigen Sterbehilfe Profit zu machen. Können Sie diese Bedenken nachvollziehen?
Ja, das kann ich selbstverständlich. Mich hat der Mitgliedsbeitrag damals auch geschmerzt. Das war nicht wenig, zudem fiel noch eine beträchtliche Summe an, wenn man das Angebot der Sterbehilfe über einen dieser Vereine wahrnehmen wollte. Ich habe die ­Bedenken aber immer auf die Seite geschoben mit dem Gedanken, dass die mit den Geldern bestimmt wichtige Lobbyarbeit für die Liberalisierung der Sterbehilfe machen.

Mit einem liberaleren Sterbehilfegesetz bedürfte es dieser Vereine in Zukunft vielleicht nicht mehr. Wie stehen Sie zu den beiden Entwürfen, die im Bundestag eingereicht wurden?
Ich hatte mich als Sachverständiger im Bundestag für den Entwurf von Katrin Helling-Plahr (FDP) ausgesprochen, der dann mit dem von Renate Künast (Die Grünen) zusammengelegt wurde. Bei dem Vorschlag der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) fand ich den Punkt problematisch, dass die »geschäftsmäßige« Förderung der Selbsttötung strafbar bleiben soll. Ich befürchte, das könnte dazu führen, dass viele Ärzte sich im Zweifelsfall gegen die Sterbehilfe entscheiden oder es hinterher zu abschreckenden Rechtsstreitigkeiten kommt. Natürlich sollte Sterbehilfe eine Ausnahmeleistung bleiben, aber gerade im Sinne der Ärzte sollte es klare Freiheiten geben.

An welche Bedingungen sollte eine Liberalisierung geknüpft werden? Braucht es neben der klassischen ärztlichen auch eine psychologische Beratung?
Ich finde grundsätzlich wichtig, dass für jeden Patienten jede gewünschte Behandlungsform ausreichend ausgeschöpft wurde. Ich selbst weiß, wie schwierig es ist, entsprechende Therapien zu bekommen. In Deutschland ist das eine absolute Katastrophe und es wird immer schlimmer. Meine Sorge bei zu hohen Hürden und zu viel Aufwand beim Zugang zur Sterbehilfe hingegen ist, dass Patienten sich in einer bürokratischen Einbahnstraße wähnen und dass sie aus der Angst heraus handeln, keine zweite Chance zur Sterbehilfe zu bekommen. Ich kann immer nur für mich sprechen. Ich selbst würde die Sterbehilfe nur in Anspruch nehmen, wenn eine Besserung absolut ausgeschlossen und ich einem permanenten Leiden ausgesetzt wäre. Insofern hätte die Sterbehilfe aber, so paradox es klingen mag, etwas Lebensverlängerndes, weil ich immer noch ­einen Tag abwarten könnte.

Was müsste eine Gesellschaft pa­rallel zu einer rechtlichen Absicherung des assistierten Suizids leisten, um impulsiven Verzweiflungsentscheidungen zu verhindern?
Gegner der Sterbehilfe argumentieren häufig, dass man lieber den Palliativ­bereich ausbauen solle. Ich frage mich, warum man das gegeneinander ausspielt. Natürlich darf die Sterbehilfe niemals aus sekundären Motiven wie Armut oder sonstiger materieller oder immate­rieller Mängel passieren.

»Meine Sorge bei zu hohen Zugangs­hürden ist, dass Patienten sich in einer bürokratischen Einbahnstraße wähnen und dass sie aus der Angst heraus handeln, keine zweite Chance zur Sterbehilfe zu bekommen.«

Sie selbst denken derzeit nicht darüber nach, Sterbehilfe in Anspruch zu ­nehmen. Welche Sicherheit gäbe Ihnen ein unkomplizierter ­Zugang zu aktiver Unterstützung beim Suizid für die Zukunft?
Ich bin ein wahnsinnig verkopfter Mensch und habe mir natürlich viele Gedanken gemacht, wie eine Exit-Strategie für mich aussehen könnte, wenn es die Sterbehilfe nicht gäbe. Da bleiben einem die üblichen Mittel für einen Suizid. Sich vor einen Zug zu schmeißen, eine Überdosis Tabletten zu nehmen, sich die Pulsadern zu öffnen, sich eine Schusswaffe zu besorgen. Die Probleme, die ich mit diesen Verfahren habe, sind zum einen, dass es bei ihnen keine Garantie gibt. Jedes dieser Verfahren kann schiefgehen, man kann seine eigene Situation dadurch sogar noch wesentlich verschlimmern. Zudem traumatisiert man seine Mitmenschen, den Zugfahrer, mögliche Zeugen, die eigene Familie und Freunde, die nicht die Chance hätten, sich zu verabschieden. Darüber hinaus muss man zu all diesen Methoden körperlich in der Lage sein. Aber solange ich das noch bin und am Leben teilhaben kann, möchte ich nicht sterben. Ich habe die Befürchtung, dann irgendwann im Krankenhaus zu liegen und zu bereuen, mein Leben nicht vorher aus eigener Kraft beendet zu haben.

Die aktive Sterbehilfe steht in Deutschland nicht zur Debatte, es soll lediglich eine sichere gesetz­liche Grundlage zum assistierten Suizid erarbeitet werden. Aber ­natürlich gibt es Menschen, die den assistierten Suizid nicht in Anspruch nehmen können, weil sie nicht mehr in der Lage sind, lebensbeendende Mittel selbst einzu­nehmen. Wie geht man damit um?
Mal andersrum formuliert: Es käme mir ausgesprochen grausam vor, jenen Menschen den Suizid zu verweigern, denen es körperlich bereits zu schlecht dafür geht.

In der neoliberalen Gesellschaft mit ihrer brutalen Verwertungslogik und einer sich verschärfenden Situation auf dem Arbeitsmarkt besteht doch die Gefahr, dass die Sterbe­hilfe einem wie ein leichter Ausweg aus Stress, Krisen und Einsamkeit vorkommen könnte. Wie kann man hier Missbrauch vorbeugen?
Die Probleme des Neoliberalismus sind allgegenwärtig, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie jemanden in die Arme der Sterbehilfe treiben.

Andreas Meyer-Lindenberg, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, bemängelt ein fehlendes »Hilfskonzept«. Er spricht gar von einer Gefährdung psychisch kranker Menschen. Brauchen wir mehr Zeit für die Debatte?
Das Thema wird nur von Zeit zu Zeit mal aus dem Giftschrank geholt und mit getragenen Mienen in Talkshows verhandelt. Mit Blick auf die »Euthanasie« behinderter Menschen im National­sozialismus wurde gesagt, allein darüber zu debattieren, sei eigentlich schon zu viel. Nun muss darüber debattiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht das Verbot im Paragraph 217 gekippt hat, und auf einmal heißt es, es bräuchte mehr Zeit für die Debatte – das wirkt scheinheilig. Es gab in der Vergangenheit schon Klägerinnen, die eben diese Zeit nicht mehr hatten und auf einen assistierten Suizid drängten. Wie gelingt es hier, die Balance zu halten? Diejenigen, die dieses Argument vorbringen, sind ja tatsächlich überhaupt nicht in Eile. Die Gesetzesentwürfe sind gescheitert, dann möchte ich jetzt aber auch Vorschläge derer hören, die dagegen gestimmt haben. Ich für meinen Teil stünde bereit, das Thema weiter auszudiskutieren.

Mitunter diskutieren Fachleute, die selbst gesund sind und die Trag­weite vielleicht nicht richtig ermessen können, über die Betroffenen. Aus der Behindertenrechtsbewegung wird das oft zurückgewiesen. Wie kann ein Dialog zwischen Behinderten und Nichtbehinderten statt­finden und gelingen?
Es gibt so manch interessante Auswüchse: Ein eher junges Phänomen sind beispielsweise die – ich nenne sie Behinfluencer –, die sich eine Reichweite ­erarbeiten, indem sie scheinbar aufklären, dabei aber typische Versatzstücke von Influencern bemühen. Bei manchen wird nicht mal klar, was sie eigentlich haben oder zu haben glauben, weil in diesen Kreisen das Konzept Selbstdiagnose sehr hoch im Kurs steht; aufgrund ihrer Reichweite beanspruchen sie aber ein Fürspracherecht. Aber auch Behinderte bilden keine mono­lithische Einheit mit einem oder zwei Fürsprechern.

Stellen Sie sich vor, der am weitest gehende Entwurf von Künast wäre durchgekommen. Wie sähen Sie dann die Lage in Deutschland im Jahr 2030?
Die Sterbehilfe ist nach wie vor die Aus­nahme statt der Regel, Eintracht Frankfurt ist amtierender Deutscher Meister, ich feiere meinen 44. Ge­burtstag, das Leben ist schön.


Hilfe bei Suizid-Gedanken:
Sollten Sie selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Bei der anonymen Telefonseelsorge finden Sie rund um die Uhr Ansprechpartner.
Telefonnummern der Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222
www.telefonseelsorge.de
Telefonberatung für Kinder und Jugendliche: 116 111
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