»Rügen-Fisch wollte Druck ausüben«

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Die Dorschleber in den deutschen Supermärkten ist zum Teil mit Dioxin vergiftet, hat Foodwatch herausgefunden. Ein Gespräch mit dem Mitarbeiter Matthias Wolfschmidt

Sie fordern den Rückruf der betroffenen Waren. Haben Sie Reaktionen darauf bekommen?

Ja, etliche. Insbesondere von den Handelsunternehmen, die wir genannt haben: Edeka, Aldi-Nord, Kaiser’s-Tengelmann und Rewe. Sie baten uns jeweils um die Analyseprotokolle, und die haben wir natürlich weitergegeben.

Die Fischwirtschaft hat sich auch gemeldet. Die Firma Rügen-Fisch hat zunächst versucht, Druck auszuüben, und uns unterstellt, wir würden Rufmord betreiben und es gebe gar keinen Grenzwert für Dorschleber. Aber wir haben uns von der obersten Bundesbehörde die Rechtslage genau schildern lassen. Es gibt für unterschiedliche Lebens­mittel unterschiedliche Dioxin-Grenzwerte. Das liegt daran, dass Dioxine überall in der Umwelt zu finden sind. Da entsteht natürlich schnell ein ökonomisches Problem. Deswegen spielen bei den Grenzwerten auch die Verzehrmengen eine Rolle. Man geht davon aus, dass zum Beispiel nicht so viel Dorschleber gegessen wird wie Schweinefleisch. Dorsch­leber darf deshalb einen höheren Dioxin­gehalt aufweisen.

Wie hat Rügen-Fisch sich weiter verhalten?

Wir haben ihnen unsere Analysewerte geschickt. Anschließend haben sie uns einen Brief geschrieben, in dem sie behauptet haben, es gebe gar keinen Grenzwert. Außerdem könnten sie unsere Testwerte nicht nachvollziehen. Wir wissen aber von Fachleuten, dass das, was wir gemessen haben, typisch ist für Fisch, der aus der Ostsee kommt. Bei Nordseefischen ist das anders. Das liegt an der Verklappung in der Ostsee, an den Industrieabfällen usw.

Wie verhalten sich die Behörden?

Die kümmern sich nicht. Sie rufen die Waren nicht zurück, was gesetzlich ihre Aufgabe wäre. Fragen Sie mal in Berlin nach, ob die auch nur ein einziges Mal eine Dorsch­leber aus dem Verkehr gezogen haben.

Was noch interessant ist: Die Fischwirtschaft behauptet, die Europäische Kommission habe da einen Fehler gemacht und nur aus Versehen Dorschleber nicht von der Höchstmengenfestsetzung befreit. Dorschleber sei nur wegen eines redaktionellen Fehlers mit einen Grenzwert versehen. Deshalb gelte der Grenzwert eigentlich nicht. Da können Sie erahnen, was in diesem Sektor läuft.

interview: stefan wirner