Einer zuwenig erschossen

Wer sagt: "Daß im Klima jener Tage fünf Geiseln zuviel erschossen wurden, stellt meiner Ansicht nach kein Kriegsverbrechen dar"? Richtig, Ernst Nolte über Erich Priebke. Daß das Militärgericht in Rom den 335fachen Mörder und seinen SS-Kameraden Karl Hass zu - außerordentlich milden - Haftstrafen verurteilt habe, lasse den Verdacht aufkommen, daß sich das Gericht dem Druck der öffentlichen Meinung gebeugt habe. Zweifelhaft sei, so der Berliner Historiker, ob die Geiselerschießungen in den Ardeatinischen Höhlen überhaupt ein Kriegsverbrechen darstellten. Es könnte sich auch um einen "damals gewöhnlichen" militärischen Vergeltungsakt handeln.