... unterm Kreuz

"Wer keiner Glaubensgemeinschaft angehört, kann auch nicht in Konflikt mit anderen geraten." Diese Argumentation des bayerische Oberlandesanwalt Jochen Mehler überzeugte den Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Er wies die Klage gegen Kruzifixe in bayerischen Schulzimmern ab. Der Kläger hatte verlangt, die Kreuze als "Symbole der Unterdrückung" aus den Unterrichtsräumen seiner zwei Töchter zu entfernen. Er habe dabei lediglich politisch argumentiert, monierte das Gericht. Mehler sekundierte: Bei Angehörigen jüdischen Glaubens könne er eher verstehen, daß diese im Kreuz ein Symbol der Verfolgung sähen. Der Kläger vertritt dagegen lediglich eine "Vetoposition" zum Kruzifix-Beschluß des bayerischen Landtags von 1995.