Die ideale Reiseleitung

Bei mangelnder Qualifikation des Reiseleiters kann der Urlauber einen Preisnachlaß bis zu 20 Prozent verlangen, urteilte das Landgericht. Anlaß für den Richterspruch war eine Reiseleiterin, die während einer Amerikarundreise keinerlei Erklärungen über Land und Leute abgab und auf die Proteste der Touristen hin zugab, auch keinerlei Kenntnisse vom Reiseland zu haben. Sie beschränkte sich darauf, leise aus dem Reiseführer vorzulesen, war aber kaum zu verstehen.