Jenseits der Gefahrenzone

supermeldung

Nach mehr als 24 Jahren Haft wird Brigitte Mohnhaupt, ehemaliges Mitglied der RAF, das Gefängnis verlassen. Das entschied am Montag das Oberlandesgericht Stuttgart. Mit Wirkung zum 27. März wird die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. 1985 war Brigitte Mohnhaupt zu fünf Mal lebenslänglich und 15 Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts war sie an der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback, Jürgen Ponto und Hanns-Martin Schleyer sowie an der versuchten Ermordung von mindestens fünf Staatsanwälten der Bundesanwaltschaft und des US-amerikanischen Generals Kroesen beteiligt.

In der Stuttgarter Entscheidung heißt es: »Der Senat sieht – in Übereinstimmung mit dem Vertreter der Generalbundesanwältin und mit der Beurteilung des psychiatrischen Sachverständigen – keine Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten, d.h. für die Gefahr, dass sie künftig neue schwere Straftaten begehen könnte.«

Über die Begnadigung des weiterhin inhaftierten, kranken Christian Klar wird demnächst Bundespräsident Horst Köhler entscheiden, wann Eva-Sybille Haule und Birgit Hogefeld freikommen werden, steht in den Sternen. »Mit der Entscheidung, die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt freizulassen, erweist sich der Rechtsstaat als selbstbewusst und human. Die Gesellschaft sollte daraus lernen«, heißt es auf www.zeit.de.

carlos kunze