Kein Recht auf Rausch

Es gibt kein Recht auf Rausch!

Die kalifornische Legalisierungsdebatte ist nicht auf Deutschland übertragbar, hier kämpfen die Kiffer vor allem darum, endlich als Vorzeigestaatsbürger anerkannt zu werden.

Hanfkonsumenten sind für die herrschende Ordnung so gefährlich wie ihre Droge für den Organismus: praktisch gar nicht. Nichts spräche also dagegen, sollten die Kalifornier im November der Proposition 19 folgen und Cannabis ein bisschen legalisieren. Genauso wenig aber gäbe es Grund, darüber aus dem Häuschen zu geraten und von staatlich approbierter Californication zu träumen – schon gar nicht im drogenpolitischen Entwicklungsland BRD.
Die kalifornische Gesetzesinitiative liegt als Reformvorhaben auf einer ähnlichen Ebene wie die Einführung von Primarschulen und die Ablehnung von Schwimmbadschließungen. Man geht dafür zur Wahlurne, aber nicht auf die Barrikaden. Selbst eine noch so weitreichende Hanffreigabe hätte mit dem, was tatsächlich anstünde, dem Ende des Prohibitionsregimes, nicht das Geringste zu tun. Das Cannabisverbot mag ärgerlich, im Einzelfall auch brutal sein. Das Heroinverbot aber ist mörderisch. Indem es seinen Opfern einen finanziell wie gesundheitlich ruinösen Schwarzmarkt aufzwingt, richtet es systematisch Leib und Seele der ihm Unterworfenen zugrunde. Allein in Deutschland sterben nach wie vor mehr als 1 000 Junkies jährlich an den Folgen staatlicher Drogenpolitik. Wer das Verbot auf Dauer überleben will, muss unter ärztlicher Aufsicht zur sogenannten Ersatzdroge greifen: Das Phantasma lückenloser Kontrolle abweichenden Verhaltens vollendet sich in der Pathologisierung des Genusses, der keiner sein darf.

Ginge es um einen substantiellen Bruch mit der staatlichen Rauschverwaltung, hätten statt der Kiffer die Konsumenten »harter Drogen« im Mittelpunkt zu stehen. Manche Schwärmer meinen zwar, die Liberalisierung der Hanfprohibition würde den Anfang vom Ende des Betäubungsmittelgesetzes einläuten. Näher an der Wahrheit aber dürften die Hanfbewegten liegen, die sich als beleidigte Staatsbürger darüber beklagen, andauernd mit »Kriminellen und Süchtigen« in einen Topf geworfen zu werden. Selbst in den Köpfen von Ordnungspolitikern beginnt sich die Einsicht zu verbreiten, wie falsch Charles Baudelaire mit seinem Diktum lag, mit Haschischessern sei kein Staat zu machen. Daher wächst die Bereitschaft, deren ebenso aufwendige wie überflüssige Verfolgung einzustellen und die Repressionsressourcen effektiver zu konzentrieren: Wenn ein bisschen recreational drug use zu einem hippen, kreativen Dienstleisterleben einfach dazugehört, müssen halt die Grenzen zwischen produktiver und unproduktiver Körperbewirtschaftung neu gezogen werden. Die paar dauerbedröhnten Berufskiffer sind da leicht zu verschmerzen.
Die kalifornische Initiative, die Hanf in gewissem Rahmen zur besteuerbaren Privatsache machen will, ist insofern eine kluge Herrschaftstechnik; und dass sie sich als solche einbekennt, das Sympathischste an ihr. Gerade das, was Alt­hippies ihr vorwerfen, sie wolle die »Walmartisierung« des Haschischhandels, wäre als Beitrag zur praktischen Kritik mystifizierender Drogen­ideologie nur zu begrüßen. Und eine solche hätte insbesondere die deutsche Kifferbewegung dringend nötig. Den zivilisatorischen Unterschied zwischen Deutschland und den USA markiert ja nicht bloß die Tatsache, dass dort Cops, Juristen und konservative Meinungsmacher befürworten, was hier noch immer für einen öffentlichen Aufschrei gut ist. Die gestörte Realitätswahrnehmung, was Drogen betrifft, spiegelt sich auch im Bewusstseinsstand der hiesigen Konsumentenlobbys. In Amerika mögen Legalisierungsbefürworter mit zusätzlichen Steueraufkommen argumentieren; in Deutschland aber demonstriert man, wie auf der Hanfparade 2010, für »Cannabis als Weltkultur«.

Wenn deutsche Kiffer für ihr Anliegen streiten, nicht bloß de facto, sondern auch de jure ihren Feierabendjoint ungestört genießen zu dürfen, dann tun sie es gleich im Namen der Zukunft des Planeten. Je profaner das Anliegen, desto größer das ideologische Brimborium. Es reicht ihnen nicht, von der Obrigkeit einfach in Ruhe gelassen zu werden; sie wollen von ihr als Vorzeigestaatsbürger anerkannt werden. Daher die beständigen Abgrenzungen, die dauernden Hinweise, wie gesund der Hanf doch im Vergleich zu Alkohol oder Heroin sei und wie überaus ökologisch nützlich dazu.
Nicht zufällig ist das Leitmotto der deutschen Kifferbewegung, wie sie heute ihr Unwesen treibt, eines, für das es im Englischen keine Übersetzung geben dürfte: das »Recht auf Rausch«. Es drückt das ganze Elend bedröhnten Untertanenbewusstseins aus. So unsinnig wie ein Recht auf Atmen oder das unselige Recht auf Existenz, das Israel so gerne großmütig zugestanden wird, setzt es das Selbstverständliche als herrschaftlichen Gnadenakt: Noch das, was, als Inbegriff regellosen Genusses, nicht zu verrechtlichen ist, soll unter staatliches Hoheitsrecht fallen. Das nähere regelt ein Gesetz – und der Rausch, der ­daraus entsteht, ist dann auch entsprechend.