BGS fährt im Taxi mit

Auf "das äußere Erscheinungsbild, den Kleidungszustand und andere äußere Auffälligkeiten" ihrer Fahrgäste sollen die Taxifahrer im Regierungsbezirk Dresden achten. Sobald der Verdacht auftauche, es könne sich um illegal eingereiste Personen handeln, möge der Fahrer "im eigenen Interesse die Möglichkeit der Information an den Bundesgrenzschutz" mit Hilfe eines Codeworts nutzen, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Rundschreiben vom Mai diesen Jahres. Keine Aufforderung zur Diskriminierung von Ausländern wollte ein Sprecher des sächsischen Taxiverbands in diesen Empfehlungen erkennen, die sein Verband in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden ausgegeben hat.

Ein Zittauer Taxifahrer berichtete, 40 Prozent seiner Kollegen nähmen überhaupt keine Ausländer mehr mit. In der sächsischen Grenzregion wird gegen 22 Taxifahrer ermittelt, weil sie illegal eingereiste Ausländer befördert haben sollen. Zwei Taxifahrer sind bereits zu Haftstrafen verurteilt worden (Jungle World, Nr. 34/97).