Keine Rehabilitierung für Deserteure

Knapp fünfzig Jahre zu spät, ist es nun endgültig soweit: Der Bundestag will am 28. Mai Urteile aufheben, mit denen Menschen im Nationalsozialismus schuldig gesprochen wurden. Bis zu diesem Termin zumindest wollen sich SPD und Union auf einen Kompromiß geeinigt haben. Nun dürfte vor allem der in den verschiedenen Besatzungszonen unterschiedlich gehandhabte Umgang vereinheitlicht werden. Ein Teil der Opfer der NS-Justiz wird allerdings weiterhin nicht rehabilitiert. So stellte der CDU-Rechtspolitiker Norbert Geis bereits klar, daß es bei diesem Gesetz "nicht um die Deserteure" gehe. Ludwig Baumann, der Vorsitzende der Bundesvereinigung Opfer der NS-Justiz, spricht mit Blick auf den Kompromiß von einer "Katastrophe". Sein Verband fordert seit langem eine pauschale Aufhebung aller Urteile wegen Desertion und Wehrkraftzersetzung, um "unsere Würde auch vor dem Gesetz wiederherzustellen". Ebenso sollen laut Geis die Urteile gegen Homosexuelle nur berücksichtigt werden, "soweit es sich um Exzeß-Urteile handelt". Und weil der schwulenfeindliche Paragraph 175 auch nach dem Faschismus weiterbestanden hat, sind auch Urteile nach diesem Gesetzestext nicht von der Aufhebung betroffen.