Kein Bleiberecht für »Mehmet«

Letzte Woche konnten wir an dieser Stelle eine Verschnaufpause für "Mehmet" melden. Eine Woche später sieht schon wieder alles ganz anders aus. Nachdem der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Abschiebung des in Deutschland wegen zahlreicher Straftaten Angeklagten abgelehnt hatte, weil er noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde und seine Eltern nicht aus Deutschland ausgewiesen werden können, hat das Münchner Verwaltungsgericht nun neu entschieden: Da die Aufenthaltsgenehmigung des jungen Türken bereits im Juli dieses Jahres abgelaufen sei und aufgrund der Straffälligkeit nicht verlängert werden könne, sei eine Ausweisung "Mehmets" möglich. Vertreter der Stadt München, die für die Abschiebung zuständig ist, kündigten daraufhin an, diese Möglichkeit zu nutzen, sofern die Beschwerde von "Mehmets" Anwalts erfolglos bleiben sollte.