Deutsches Haus

Ohne großes Aufsehen hat die Stadt Augsburg (Bayern) einen 16jährigen in die Türkei abgeschoben. Wie vor fünf Monaten schon "Mehmet", wurde der als "Hakan" bezeichnete Jugendliche des Landes verwiesen, weil er ein Serienstraftäter sei. Der neue Fall fand deswegen so ungleich weniger Beachtung, weil die SPD ihre Stimmenverluste von vier Prozent bei der bayerischen Landtagswahl letzten Herbst hauptsächlich darauf zurückführte, daß sie von den Wählern als "Türkenpartei, die diesen Saukerl noch verteidigt" wahrgenommen worden sei, wie ein anonymer SPD-Politiker der Frankfurter Rundschau sagte. Deshalb habe man sich diesmal lieber still verhalten. Sechzehn Flüchtlinge aus Angola ließ das nordrhein-westfälische Innenministerium unter Fritz Behrens (SPD) am 20. April nach Luanda ausfliegen. Schon seit Anfang April hatten die Behörden mehrerer Bundesländer die Flüchtlinge nach Düsseldorf geschafft, wo ihnen unter Mitwirkung der angolanischen Botschaft Reiseunterlagen ausgestellt wurden. In Angola werden Männer zwischen 16 und 45 Jahren von den kriegführenden Parteien MPLA und Unita zwangsrekrutiert, Oppositionelle müssen damit rechnen, verhaftet, gefoltert und hingerichtet zu werden. Vorläufigen Abschiebeschutz erhielt nach zwei Wochen Kirchenasyl in Bremervörde (Niedersachsen) die türkisch-kurdische Familie Görgülü. Weil der Familienvater in seiner ostanatolischen Heimat als sogenannter Dorfschützer zwangsverpflichtet werden und Nachbarn, Freunde und Verwandte bespitzeln sollte, hatte sich die Familie zur Flucht entschieden. Nachdem ein erster Asylantrag abschlägig beschieden worden war, stellte die Familie einen Asylfolgeantrag. Als sie am 6. April trotz des anhängigen Verfahrens abgeschoben werden sollte, fand sie Aufnahme beim Bremervörder Asylkreis. Zwei Wochen später sprach das Verwaltungsgericht Stade der Familie Abschiebungsschutz bis zur Entscheidung über den Folgeantrag zu. Besonders seit der Verhaftung des PKK-Führers Abdullah Öcalan, so das Gericht, bestehe für Kurden in der Türkei aufgrund der "hoch emotionalisierten Atmosphäre" ein "erhöhtes Risiko einer besonderen Gefährdung", zumal in der Presse bereits mit voller Namensnennung über den Fall berichtet worden sei. Bayern, Hessen und Baden-Württemberg lehnen dennoch eine erneute Überprüfung der Bleibeberechtigung von Teilnehmern des nordrhein-westfälischen Wanderkirchenasyls - in der Mehrheit Kurden - ab. Auf eine entsprechende Bitte des Düsseldorfer Innenministers antwortete die bayerische Landesregierung mit einem Amtshilfeersuchen zur Suche nach untergetauchten abgelehnten Asylbewerbern, "um sie schnell abschieben zu können". Sein Bundesland, so Behrens, werde der Bitte "selbstverständlich nachkommen". Knapp die Hälfte der 140 Teilnehmer an der Kirchenasyl-Aktion waren vorher aus anderen Bundesländern nach NRW geflüchtet. Zwei afrikanische Studenten wurden in der Nacht zum 24. April in Köthen (Sachsen-Anhalt) von einer Gruppe deutscher Jugendlicher angegriffen und schwer verletzt. Nachdem Türsteher einer Diskothek den Afrikanern den Eintritt verwehrt hatten, verfolgt eine Gruppe von Disco-Besuchern sie und griff sie an. Dabei erlitt der eine, ein 24jähriger Marokkaner, ein Schädel-Hirn-Trauma, dem anderen, einem 22jährigen aus Kamerun, stachen die Rassisten mit einem Messer in den Oberschenkel. Gegen drei Verdächtige wurden Ermittlungen aufgenommen.