Mehr Rechte für die Polizei

Was der BGS darf, darauf brauchen nun auch die Brandenburger Bullen nicht zu verzichten: Schleierfahndung. In der vergangenen Woche verabschiedeten die Landtagsfraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der PDS das neue Polizeiaufgabengesetz. Nun darf also auch die Polizei in einem 30 Kilometer breiten Streifen an der Grenze zu Polen verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen durchführen. Das heißt, daß die Polizisten jeden und jede ohne erkennbaren Anlaß anhalten, befragen, durchsuchen und mit auf die Wache nehmen dürfen, wenn die betreffende Person sich nicht ausweisen kann.

Wer also einen Ausflug von Berlin aus machen und das Brecht-Haus in Buckow oder die ex-sowjetische Mahnstätte zur Schlacht auf den Seelower Höhen besuchen möchte, sollte den Ausweis nicht vergessen. Und aufpassen, daß den Häschern das Haschisch nicht durch Zufall in die Hände fällt.