Deutsches Haus

Die Innenminister der unionsregierten Bundesländer haben den Abschiebestopp für Flüchtlinge, bei denen die Behörden mit Gegenwehr rechnen, scharf kritisiert. Durch die Verfügung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) würden gewalttätige Abschiebehäftlinge belohnt, sagte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) drei Tage nach der Tötung des Sudanesen Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb auf einem Abschiebeflug. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble (CDU) nannte es ein "fatales Signal" an Abschiebehäftlinge. Nach dem Tod des sudanesischen Asylbewerbers haben die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) dem Bundesgrenzschutz (BGS) eine "menschenverachtende" Praxis vorgeworfen. Warnungen vor den Erstickungsgefahren bei Knebelungen und atembehindernden Fesselungen seien ignoriert worden, kritisierten die Ärzte. Bereits nach dem Tod des Nigerianers Kola Bankole bei seiner Abschiebung 1994 hatte IPPNW auf eine Änderung der "lebensgefährlichen Praktiken" gedrungen, geändert aber habe sich "offensichtlich wenig". In Hamburg ist am 2. Juni ein 15jähriger Türke abgeschoben worden, bei dem die Sicherheitsbehörden im voraus mit Widerstand gerechnet hatten. Mitglieder der in Äthiopien verbotenen Äthiopischen Demokratischen Partei (Medhin) können in der Bundesrepublik kein Asyl und keinen Schutz vor Abschiebung in ihr Herkunftsland beanspruchen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 31. Mai entschieden: Einfachen Mitgliedern der Medhin-Partei drohten bei einer Rückkehr nach Äthiopien keine politische Verfolgung. Dies gelte auch, wenn sie sich im Ausland politisch betätigt hätten, weil, so die Richter, nur Mitglieder "in herausgehobener Funktion" verfolgt würden. Das Stuttgarter Landgericht hat am 1. Juni zwei Männer aus Sri Lanka zu Haftstrafen von neuneinhalb und acht Jahren verurteilt, weil sie zwischen 1997 und 1998 rund 250 Tamilen über Tschechien nach Stuttgart und Osnabrück gebracht haben sollen. Die Männer im Alter von 38 und 25 Jahren scheiterten dem Gericht zufolge bei der Einschleusung von hundert weiteren Menschen. Nach Angaben des Stuttgarter BGS handelte es sich um die höchsten Freiheitsstrafen, die in der Bundesrepublik bislang gegen Schleuser verhängt wurden. Der 25jährige Antonio Patricio-Ngonga, der nach Recherchen der Antirassistischen Initiative Berlin während seiner Abschiebehaft geschlagen worden ist, ist am 2. Juni nach 25 Tagen Hungerstreik aus der Abschiebehaft entlassen worden. Wegen Haftunfähigkeit habe man den Angolaner in ein Krankenhaus gebracht, teilte die Sprecherin der Innenbehörde mit. Ein Abschiebestopp gegen den Mann, dessen Freundin und Kinder ebenfalls in Berlin leben, wurde jedoch nicht erlassen. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat am 2. Juni fünf Rechtsextremisten zu Jugendstrafen von ein bis vier Jahren verurteilt. Die deutschen Männer im Alter von 18 bis 21 Jahren hatten im Dezember 1997 in Eberswalde einen Türken aus Ausländerhaß mit Baseballschlägern und Tritten so mißhandelt, daß er ein Schädelhirntrauma erlitt. Das Opfer leide noch heute an den Spätfolgen, teilte die Staatsanwalt mit. Das Gericht erkannte die Männer auch für schuldig, zwei Ehepaare überfallen und mit Baseballschlägern verprügelt zu haben.