Noch ein Ausschuß

Verfahren eingestellt: Unter Hinweis auf die diplomatische Immunität der Wachleute, die am 18. Februar auf kurdische Demonstranten vor dem israelischen Generalkonsulat schossen, hat die Berliner Justiz ihre Ermittlungen gegen die beiden Schützen eingestellt. Damit bleibt der Tod von vier Kurden, die zwei Tage nach der Festnahme des PKK-Chefs Abdullah Öcalan vor der Botschaft protestiert hatten, juristisch ungesühnt. Dafür befassen sich möglicherweise bald zwei Untersuchungsausschüsse des Berliner Abgeordnetenhauses mit den Vorfällen um die Erstürmung des Konsulats: Um selbst das Prozedere der Befragung bestimmen zu können, überlegen die Fraktionen von PDS und der Bündnisgrünen derzeit, einen neuen Ausschuß zu beantragen. Weil es um die Reihenfolge der Zeugenbefragung Streit zwischen der aus SPD, Grünen und PDS bestehenden Ausschußmehrheit und der CDU gibt, würden Grünen und PDS ihre 63 Sitze im Abgeordnetenhaus reichen, einen neuen Ausschuß einzuberufen. Bis zum 24. Juni soll nun das Landesverfassungsgericht entscheiden, ob die 23 in Kapitel gegliederten Fragen an die Zeugen - wie von der CDU gewünscht - nacheinander abgearbeitet werden, oder ob die Zeugen - was die Ausschußmehrheit will - kapitelweise befragt werden. Die CDU-Variante hätte zur Folge, daß erst, wenn alle Zeugen zu einer Frage gehört und alle Akten eingesehen wurden, zur nächsten Frage übergegangen werden könnte. - Wenn es denn der Wahrheitsfindung dient.