Nicht in Notwehr

Ein vorläufiger Endbericht der Staatsanwaltschaft soll es nun belegen: Zumindest die Schüsse auf zwei der vier Kurden, die bei der Besetzung des israelischen Generalkonsulats am 17. Februar zu Tode kamen, wurden nicht aus Notwehr abgegeben. Entgegen den Angaben von Konsulatsangehörigen seien die Israelis nicht angegriffen worden. "Die Menschenmenge", so heißt es in dem Schreiben, das seit vergangener Woche dem Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus vorliegt, "steht mit dem Rücken zur Eingangstür und fast ausnahmslos ruhig auf der Treppe, als plötzlich in außerordentlich schneller Folge acht Schüsse zu hören sind".