Deutsches Haus

Zwei Männer haben in der vergangenen Woche eine Studentin aus Kamerun vor einem Wohnheim der Universität Cottbus (Brandenburg) mit einem Messer bedroht und angegriffen. Die 21jährige hatte Glück: Sie konnte unverletzt entkommen und die Polizei alarmieren. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein Beamter eines Sondereinsatz-Kommandos der niedersächsischen Polizei in Braunschweig Ende letzter Woche auf einen bulgarischen Asylbewerber geschossen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt. Zuvor hatte die zuständige Ausländerbehörde in Hannover dem Mann noch schriftlich zugesichert, bis zur Klärung keine Zwangsmaßnahmen vorzunehmen. Das aber hinderte die Behörde nicht daran, trotz fachärztlicher Atteste, u.a. des Berliner Zentrums für Folteropfer, auf einer Untersuchung durch einen Amtsarzt zu bestehen und die Abschiebung nicht auszusetzen. Obwohl der von der Polizei kontaktierte Arzt vom Zentrum für Folteropfer eindringlich darum gebeten hatte, den Einsatz abzubrechen, wurde lediglich der Befehl umgewandelt: Der Mann sollte nicht mehr abgeschoben, sondern vor sich selbst geschützt werden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 13. Dezember den Asylantrag eines 35jährigen Mitglieds der algerischen Islamischen Heilsfront (FIS) abgelehnt. Mit »beachtlicher Wahrscheinlichkeit« drohe dem Mann keine »unmenschliche oder erniedrigende Strafe«, befand das Gericht. Vor allem in den großen Städten sowie im Süden und Osten des nordafrikanischen Landes habe sich die Menschenrechtslage merklich verbessert. Das Bundeskabinett hat die umstrittenen Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsbürgerschaftsrecht verabschiedet, denen der Bundesrat im Februar zustimmen soll. Bis dahin gelten für die Einbürgerung »vorläufige Anwendungshinweise« aus dem Bundesinnenministerium. Wer demnach künftig Deutsche oder Deutscher werden möchte, muss u.a. Zeitungsartikel lesen und deren Inhalt mündlich wiedergeben, um ihre bzw. seine deutschen Sprachkenntnisse unter Beweis zu stellen. Die Überprüfung der ebenfalls erforderlichen verfassungstreuen Gesinnung wird in der Vorschrift bewusst nicht explizit geregelt. Somit können die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen und Thüringen auch weiterhin eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz stellen. Marieluise Beck, die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, hat am vergangenen Freitag den ersten Migrationsbericht vorgelegt. Aus ihm geht hervor, dass in den Jahren 1997 und 1998 deutlich mehr Ausländerinnen und Ausländer aus Deutschland weg- als zugezogen sind. Der größte Teil der in den neunziger Jahren aus dem Ausland zugewanderten Frauen und Männer habe sich nicht auf Dauer in Deutschland niedergelassen.