Deutsches Haus

Seit dem 31. Juli müssen sich die Pastoren Gerjet Harms und Philipp Meyer vor dem Landgericht in Hildesheim (Niedersachsen) verantworten, weil sie einer kurdischen Familie seit April 2001 Kirchenasyl gewähren. Die siebenköpfige Familie Gündüz floh 1995 nach Deutschland, nachdem der 36jährige Mehmet Zeki Gündüz mehrmals von der türkischen Polizei festgenommen und misshandelt worden war. Man verdächtigt ihn, die PKK zu unterstützen. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat geht davon aus, dass ihm im Falle der Abschiebung eine mehrjährige Gefängnisstrafe droht. Der Prozess um den Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Torgau (Sachsen) im September 2000 ist nach Angaben der Torgauer Zeitung vom 29. Juli endgültig abgeschlossen. Der 21jährige Sebastian B. warf einen Molotowcocktail auf das Heim, in dem 90 Menschen wohnten. Er wollte nach eigenen Angaben durch die Tat berühmt werden. Später habe er sich bei den HeimbewohnerInnen entschuldigt und mit ihnen ein Grillfest veranstalten wollen. Das Landgericht Leipzig empfahl sowohl der Staatsanwaltschaft als auch B., ihre Berufungsanträge zurückzuziehen. Also bleibt es bei einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Am frühen Morgen des 25. Juli schlugen vier russische Aussiedler in Berlin-Lichtenberg einen Afrikaner zusammen, der auf dem Weg zur Arbeit war. Die Angreifer im Alter von 19 bis 21 Jahren stießen den Mann, traten ihn, beschimpften ihn mit fremdenfeindlichen Ausdrücken, nahmen ihm sein Mobiltelefon weg und flüchteten. Der Afrikaner folgte den Angreifern und konnte einem von ihnen das Handy aus der Hand reißen. Daraufhin wurde er erneut geschlagen und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Täter aus Lichtenberg und Hellersdorf wurden festgenommen. Am gleichen Tag attackierten rechtsextreme Jugendliche zwei dunkelhäutige Frauen während eines internationalen ökumenischen Camps in Neustadt-Glewe (Mecklenburg-Vorpommern). Sie zündeten das Kopftuch der 15jährigen Schweizerin an und verletzten die 39jährige Holländerin mit einer Flasche am Arm. Obwohl die Veranstaltung tagelang von Rechtsextremen belagert wurde, verweigerte die Polizei den erbetenen Schutz. Ebenfalls am 25. Juli verurteilte das Landgericht Augsburg zwei rechtsextreme Jugendliche im Alter von 15 bzw. 17 Jahren zu sechsjährigen Jugendstrafen und ihren 19jährigen Mittäter zu einer dreijährigen Haftstrafe. Die Angeklagten hatten im vergangenen Jahr einen Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Aystetten (Bayern) verübt. Der vorsitzende Richter erklärte, die Jugendlichen seien besonders rücksichtslos vorgegangen und hätten den Tod von 18 Menschen in Kauf genommen. Einer der jüngeren Täter wollte die Haustür des Heims mit einem Vorhängeschloss verriegeln, um den BewohnerInnen den Fluchtweg zu versperren. Weil das Feuer früh entdeckt wurde, wurde niemand verletzt. Wie der Verein Opferperspektive mitteilte, wurde bereits am 21. Juni der gehbehinderte Asylbewerber Ibrahim Y. aus Sierra Leone in der Fußgängerzone von Henningsdorf (Brandenburg) beleidigt, geschlagen und mit einem Messer bedroht. Passanten kamen ihm nicht zur Hilfe.