Deutsches Haus

In Berlin-Treptow haben in der Nacht zum 13. Januar zwei Männer einen Brasilianer angegriffen. Einem Bericht der taz zufolge erkannte er die Männer als Neonazis und konnte sie mittels seiner Kenntnisse des brasilianischen Kampftanzes Capoeira zu Boden schlagen. Dann floh er in Richtung eines Kinos, die herauskommenden Besucher und ein Taxifahrer verweigerten ihm jedoch die Hilfe. Die Polizei konnte keinen der Angreifer festnehmen. Ein ausländerfeindliches Tatmotiv wird nicht ausgeschlossen. Im Hamburger Prozess gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler wegen seiner Äußerungen über die Terroranschläge am 11. September 2001 bezeichnete der Angeklagte am 13. Januar Juden als »Völkermörder«. Nach Darstellung der Berliner Zeitung erklärte Mahler die Juden zur »Macht des Bösen« seit der Antike und sagte: »Den Begriff Faschisten will ich nicht auf die Juden anwenden, weil ich damit den Faschisten Unrecht tun würde.« Ein Memorandum, das am 12. Januar in Berlin vorgestellt wurde, besagt, dass die neuen Bundesländer für Ausländer unattraktiv seien. Der wichtigste Grund sei zwar die schlechte Arbeitsmarktsituation, aber vor allem in ländlichen Gegenden Ostdeutschlands würden andere Kulturen kaum akzeptiert. Die brandenburgische Ausländerbeauftragte Almuth Berger sagte: »In kleinen Dörfern sind Abweichungen vom Mehrheitsbürger problematisch.« Drei Russlanddeutsche wurden am 11. Januar in Cottbus (Brandenburg) von sechs Jugendlichen geschlagen und beschimpft. Zwei der Angegriffenen wurden durch Messerstiche verletzt. Außerdem schlugen die Jugendlichen an einem Dönerstand eine Scheibe ein und rangelten mit dem Inhaber. Nach Angaben der Polizei wurden vier der mutmaßlichen Angreifer festgenommen. Im Prozess gegen zwei Deutsche, die im April 2002 einen Gambier in der Bremer Straßenbahn als »Nigger, Scheißnigger und Arschloch« beschimpft und beim Aussteigen versucht hatten, ihn ebenfalls herauszuziehen, sind am 10. Januar die Urteile ergangen. Das Bremer Amtsgericht verhängte 30 und 45 Tagessätze zu acht Euro für den Straftatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung. Wegen der Alkoholisierung der Täter erkannte das Gericht eine »verminderte Schuldfähigkeit« an. Das Strafmaß für Volksverhetzung liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft. In Hamburg hat die Zahl der Abschiebungen im Jahr 2002 einen neuen Höchststand erreicht. Nach einem Bericht der Welt wurden 2 966 Menschen aus der Stadt abgeschoben. Auf 906 Personen im letzten Jahr gegenüber 2 783 Personen im vorletzten zurückgegangen ist die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge. Der Hamburger Innenstadtrat Walter Wellinghausen sagte: »Die Rückführung von knapp 3 000 Personen ist der Beweis dafür, dass die Ausländerbehörde konsequent den Aufenthalt von Ausländern beendet, die straffällig geworden sind oder keine Aufenthaltserlaubnis haben.« Man werde die restriktive Linie beibehalten. In den nächsten Wochen soll erstmals ein Afghane aus Hamburg abgeschoben werden. Bislang wurden Afghanen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, wegen der Situation in ihrer Heimat nicht abgeschoben.

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