Alles wird besser, weil …

… ein Arbeitsloser endlich die Wahrheit sagen darf. Seit Jahren zwingt das Arbeitsamt die Arbeitslosen, an Bewerbungstrainings teilzunehmen, damit sie vor allem eins lernen: zu lügen, dass sich die Balken biegen. Wie kaschiere ich, dass ich bei meiner letzten Stelle schlicht und einfach wegen Faulheit rausgeflogen bin? Wie deute ich die sechs Monate dauernde Weltreise von Strand zu Strand in einen Studienaufenthalt um? Und wie verkaufe ich mich als Computerexperte, da ich immerhin auf Anhieb den Anschaltknopf eines solchen Geräts finde?

Solchem wirtschaftsschädigenden Treiben hat das Bundessozialgericht in Kassel am vergangenen Donnerstag einen Riegel vorgeschoben. In einem wegweisenden Urteil (AZ B7 AL 106/02 R) gab es einem Arbeitslosen das Recht, in seinen Bewerbungsschreiben »sich auf die wahrheitsgemäße Darstellung seiner bisherigen Berufstätigkeit zu beschränken«. In keinem Falle dürfe ihm das Arbeitsamt deshalb das Arbeitslosengeld sperren, wie in Hamburg geschehen.

Endlich darf der Arbeitslose, um zu verhindern, dass die ausgeschriebene Stelle mit einem völlig ungeeigneten Kandidaten besetzt wird, den Arbeitgeber auf seine zwei linken Hände, seinen stetigen Drang nach einer Zigarettenpause und sein großes gesellschaftliches Engagement bei den Autonomen hinweisen. Auch dass ihm bei »Arbeit« von der Wortbedeutung her vollkommen richtig »Mühsal, Plage« einfällt, darf ein Arbeitsloser zum Beweis seiner Qualifikation hervorheben. Im Unterschied zu fast allen Politikern beweist er nämlich damit, dass er der deutschen Sprache mächtig ist.

benjamin kaminski