Deutsches Haus

Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten hat den Bescheid über die Gewährung von Asyl für einen Iraner angefochten, der im Mai 2003 in Köln (Nordrhein-Westfalen) mit frischen und vernarbten Wunden aufgefunden wurde. Den Mann, der im Iran gefoltert worden und nach Deutschland geflohen war, hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Anfang September als Asylberechtigten anerkannt. Der Bundesbeauftragte, der nach einer Pressemitteilung von Pro Asyl vom 1. Juni den Mann nie gesehen hat, nannte dessen zum Teil ärztlich attestierte Angaben allesamt unglaubwürdig. Also ist der Bescheid nicht bestandskräftig. Pro Asyl kritisiert, dass der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten dadurch aufgefallen sei, seine Aufgaben »missbräuchlich interpretiert« zu haben. Er habe dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen über die Gewährung von Asyl möglichst einheitlich seien. Geklagt würde jedoch vorwiegend gegen positive Entscheidungen. Wie die Zeit am 27. Mai berichtete, müssen 350 Migrantinnen und Migranten, die am Hemmingstedter Weg in Hamburg-Groß Flottbek zu Hause sind, umziehen. Sie erhielten per Post Bescheid, dass die seit dem Jahr 1990 bestehende kleine Siedlung von Holzhäuschen in dem wohlhabenden Hamburger Viertel am Ende des Monats abgerissen wird. Der Grund dafür ist der anhaltende Protest der deutschen Nachbarn. »Es ist allgemein bekannt, dass Asylanten aus Ländern wie Afghanistan, Irak, Iran, Nigeria u.a. nur ein (wenn überhaupt vorhandenes) eingeschränktes Rechtsbewusstsein haben«, war auf einem anonymen Flugblatt zu lesen. Unbekannte Täter steckten in Celle (Niedersachsen) wiederholt Autos in Brand, schlugen die Scheiben ein und zerstachen Reifen. Wie die Cellesche Zeitung am 27. Mai berichtete, vermutet ein nicht deutscher Bewohner der Gegend um die Altenceller Schneede und den Eilensteg, dessen Auto zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit in Flammen aufging, Rassismus als Tatmotiv. Immer handele es sich um die Autos ausländischer Mitbürger. »Anfangs dachte ich noch, dass es Zufall sei, doch mittlerweile glaube ich nicht mehr daran«, zitiert das Blatt Feysal T. Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost vom 24. Mai muss sich in Kürze ein Beamter des Landeskriminalamts Brandenburg vor Gericht verantworten. Vor etwa einem Jahr tauchten Fotos auf, auf denen er den Hitlergruß zeigt. Um strafbar zu sein, muss der Hitlergruß in Deutschland vor unbeteiligten Personen gezeigt worden sein. Ob eine »Öffentlichkeit« vorhanden war, wird nun das Gericht entscheiden. Im Jahr 2003 wurden in Brandenburg nach Angaben des Innenministeriums 982 rechtsextremistische Gewalttaten verübt. Das waren 138 mehr als im Vorjahr. 21,4 Prozent der Taten hätten einen fremdenfeindlichen, 9,67 Prozent einen antisemitischen Hintergrund gehabt. Der Großteil der Gewalttaten richte sich nach wie vor gegen Ausländer oder Deutsche, die für Ausländer gehalten werden, heißt es im Bericht des Verfassungsschutzes.

gs