Deutsches Haus

In den Morgenstunden des 18. November verübten Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Moschee in Sinsheim (Baden-Württemberg). Der Brandsatz habe die Glasscheibe über der Tür der Moschee zerstört, teilte die Polizei nach Angaben von Spiegel-online mit. Die Frau des Imams habe die Flammen löschen können. Ein politischer Hintergrund der Tat könne nicht ausgeschlossen werden, sagte ein Polizeisprecher. »Wir ermitteln in alle Richtungen«, hieß es. Der entstandene Sachschaden betrug 10 000 Euro, verletzt wurde niemand. Am 15. November entdeckte ein Mann eine Hakenkreuz-Schmiererei am Gebäude des türkisch-islamischen Kulturvereins in Stolberg bei Aachen (Nordrhein-Westfalen). Am Tatort stellte die Polizei zudem eine zerbrochene Glasflasche und einen Lappen sicher. Es habe jedoch keine Brandspuren und keine Hinweise auf Brandbeschleuniger gegeben, sagte eine Polizeisprecherin der Jungle World. Die Ermittlungen dauerten an. In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Hakenkreuze an das Gebäude gesprüht. Mal habe es sich bei den Tätern um Kinder gehandelt, mal um Nachbarn, sagte die Polizeisprecherin. Im letztgenannten Fall Fall sei es um Streitigkeiten »ohne politische Hintergrund« gegangen. Die Zeitung Neues Deutschland berichtete am 16. November, dass der 16jährige Afghane Ahmand Y. nach Afghanistan abgeschoben werden soll. Er sitzt derzeit in Abschiebehaft in Berlin-Köpenick. Der Junge sagte dem Jesuitenflüchtlingsdienst, dass er geflohen sei, weil er sich in Kabul in Lebensgefahr befinde. Seine Bruder habe die Verlobung mit einer Frau aus sehr einflussreichen Kreisen gelöst, woraufhin er in seinem Geschäft erschossen worden sei. Ahmand Y. sei daraufhin als Familienangehöriger mit dem Tode bedroht worden. Sein Asylantrag wurde Ende Oktober als unbegründet abgelehnt. Immer mehr irakischen Flüchtlingen wird in Deutschland der Flüchtlingsstatus entzogen. Darauf wies Pro Asyl in einer Presseerklärung vom 15. November hin. Seit November 2003 seien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 8 000 so genannte Widerspruchsverfahren eingeleitet worden. »Die Widerrufe erfolgen in den meisten Fällen unter Verletzung der einschlägigen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention«, kritisierte Pro Asyl. Die Konvention sehe vor, dass der Flüchtlingsstatus nur entzogen werden dürfe, wenn eine grundlegende und dauerhafte Veränderung der Umstände im Herkunftsland eingetreten und staatlicher Schutz wieder hergestellt sei. »Beide Voraussetzungen liegen im Irak nicht vor«, hieß es in der Erklärung. Die Zahl der Asylbewerber ging im Oktober diesen Jahres im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel zurück. Beim Bundesamt gingen nur noch 2 898 Asylanträge ein, teilte das Bundesinnenministerium am 12. November mit.

sw