Deutsches Haus

Am 17. Februar wurde Claus Cremer, der stellvertretende Landesvorsitzende der nordrhein-westfälischen NPD, wegen Volksverhetzung vom Bochumer Landgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte im Sommer 2004 auf einer Demonstration von Rechtsextremen gegen den geplanten Bau einer Synagoge in Bochum Juden bezichtigt, Kindesmissbrauch zu billigen. Nach Befragungen im Prozess gegen die Kameradschaft »Freikorps« vor dem Oberlandesgericht in Potsdam (Brandenburg) wurde bekannt, dass mehrere Personen aus dem Umfeld der Neonazis von deren Aktivitäten wussten. Das berichtet das Neue Deutschland am 17. Februar. Der Gruppe werden insgesamt elf Anschläge auf Imbissbuden zur Last gelegt. Einer der Verdächtigen habe einem Mitschüler anvertraut, dass er mindestens 20 solche Buden habe abfackeln wollen. Eine Lehrerin gab an, dass allgemein bekannt gewesen sei, wer die Brandanschläge verübt habe, und ein Förster berichtete, dass die Jugendlichen in einem Wald Schießübungen veranstaltet hatten, berichtet die Berliner Zeitung. Weder Freunde noch Lehrer noch Nachbarn hatten die Polizei verständigt. Am 15. Februar ließ das Ausländeramt Regensburg (Bayern) den 18jährigen Adil Mahamed Ali Salah in den Jemen abschieben, obwohl er aus Somalia stammt. Gotthold Streitberger, ein Sprecher des Bayrischen Flüchlingsrates, wertete die Abschiebung Salahs als »Skandal«. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass die Abschiebung nach einer genauen Prüfung der Staatsangehörigkeit Salahs nicht möglich gewesen wäre. »Dies unterstreicht die bayrische Praxis, im Zweifel erst mal abzuschieben und dabei auch fünfe gerade sein zu lassen.« Am 12. Februar griffen Maskierte ein irisches Lokal in Berlin-Pankow an und zertrümmerten die Einrichtung. An den Wänden hinterließen sie Hakenkreuze und SS-Runen. Die Täter entkamen unerkannt. In Kirchhundem (Nordrhein-Westfalen) griff am 11. Februar ein 18jähriger Mann nach Angaben der Westfälischen Rundschau einen Migranten im Krankenhaus an. Der Mann habe nach einer Schlägerei, bei der er sich Kopfverletzungen zugezogen hatte, Polizisten mit rechtsextremen Parolen beschimpft und sich geweigert, in den Krankenwagen einzusteigen. Nachdem er die Person im Krankenhaus angegriffen hatte, wurde er in die Ausnüchterungszelle geperrt. Bereits am 29. Januar war auf dem so genannten Karrenumzug in der Gemeinde Berg (Baden-Württemberg) an einem der Festwagen die Aufschrift »Zack, zack, Zigeunerpack« zu sehen. Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, stellte ein Besucher des Karnevalsumzuges Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Der leitende Oberstaatsanwalt Herbert Heisler sagte der Schwäbischen Zeitung, dass zu prüfen sei, in welchem Zusammenhang und von wem die Aufschriften angebracht worden seien und »inwiefern der Ausspruch ›Zack, zack, Zigeunerpack‹ im närrischen Rahmen eine Störung des öffentlichen Friedens darstelle«. Dieser Fall könne ein »Grenzfall sein«.

jm