Deutsches Haus

In der Nacht zum 15. März haben Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Essen (Nordrhein-Westfalen) verübt. Ein Bewohner entdeckte den Brand an der Außenwand des Gebäudes, eine Bewohnerin konnte ihn mit einem Eimer Wasser löschen. Die Polizei fand Reste eines Molotow-Cocktails und eine zweite Flasche mit Brandbeschleuniger, die jedoch nicht explodiert war. Der Staatsschutz des Landes ermittelt, da von einer »gezielten Aktion gegen das Heim oder dessen Bewohner ausgegangen« werde, erklärte dessen Leiter Gerhard Bürgel. Nach dem am 14. März in Düsseldorf vorgestellten nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht stieg die Anzahl der rechtsextremen Straftaten im vorigen Jahr um 23 Prozent auf insgesamt 2 180 Delikte. Dabei nahm die Zahl der Gewalttaten um 17 zu und stieg auf insgesamt 132. Der Schwerpunkt liegt nach Angaben des Innenministers Fritz Behrens (SPD) mit 1 489 Fällen bei so genannten Propagandadelikten. Dazu gehören beispielsweise Hakenkreuzschmierereien und der Hitlergruß. Bayerns Landesregierung will ausländische Häftlinge, die in den Justizvollzugsanstalten des Landes einsitzen, auch gegen ihren Willen abschieben dürfen. Die Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte die Bundesregierung am 13. März im Focus auf, das entsprechende Zusatzprotokoll zum Überstellungsabkommen des Europarates von 1983 zu ratifizieren. »Solange die Bundesregierung mauert, sind uns die Hände gebunden.« Nach Angaben der Politikerin sitzen in bayrischen Knästen ca. 350 Ausländer. »Wenn wir die nicht mehr hätten, wäre viel gewonnen«, sagte Merk dem Magazin. Am 12. März begann vor dem Amtsgericht Pirna (Sachsen) die Hauptverhandlung gegen die Familie Sendilmen, die von 1998 bis 2002 eine Imbissstube in dem Ort betrieb. Die Mitglieder der fünfköpfigen türkischen Familie sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen in den Jahren 2000 und 2001 in insgesamt sieben Fällen Neonazis attackiert und verletzt haben. Die Familie habe sich mit Elektroschockern, Messern und Stöcken im Laden versammelt, »um dann auf der Straße spazierende rechte Jugendliche anzugreifen«, zitieren Mitglieder der AFA 13, einer regionalen Antifa-Gruppe, die den Prozess beobachtet, die Anklageschrift. Mitglieder der im Jahr 2001 verbotenen rechtsextremen »Skinheads Sächsische Schweiz« (SSS) trafen sich oft vor dem Laden, bewarfen ihn mit Steinen und grölten nazistische und rassistische Parolen. Einmal seien sie in den Laden eingedrungen und hätten Familienmitglieder verletzt. Die Polizei sei häufig viel zu spät erschienen. Das berichtet Amal, die Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt in Sachsen. Thomas Hannich von Amal beklagt, dass die Zeugen im Prozess ausschließlich der rechten Szene angehörten oder sogar Führungsmitglieder der SSS gewesen seien. »Zeugen, die zur Entlastung der Angeklagten beitragen könnten, wurden nicht benannt.« In der Verbotsverfügung gegen die SSS steht der »Antalya-Grill« der Sedilmens als ein Angriffsziel der Neonazis.

jm