Deutsches Haus

Am 9. Juni griffen zwei 23jährige Männer aus Oberhausen bzw. Lünen in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) zwei Asylbewerber an. Sie verfolgten sie und trugen dabei einen Baseballschläger und ein Messer mit sich. Die beiden Männer aus Jugoslawien und der Türkei konnten sich zunächst in ein Asylbewerberheim in Sicherheit bringen. Aus dem Heim erhielten sie Verstärkung; mehrere Asylbewerber sollen anschließend mit einem Besenstiel, einer Lampe und Knüppeln auf die Skinheads losgegangen sein. Nach Aussage eines Zeugen sei dabei auf einen der Skinheads eingeschlagen worden, obwohl dieser bereits auf dem Boden lag. Die Polizei ermittelt gegen die Skinheads und einen 22jährigen Jugoslawen. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Dortmund heißt es, gegen den Asylbewerber werde ermittelt, »da ein Fall von Überschreitung der gesetzlichen Notwehrrechte vorliegen dürfte«. Die Staatsanwältin Ina Holznagel sagte der Jungle World, die Ermittlungen stützten sich »im Wesentlichen« auf die Aussage eines »neutralen Zeugen«, eines »Menschen, der zufällig vor Ort war« und gesehen habe, dass auf den am Boden liegenden Skinhead eingeprügelt worden sei. Im Fall des am 7. Januar in einem Gefängnis in Dessau (Sachsen-Anhalt) verstorbenen Asylbewerbers aus Sierra Leone tauchten mittlerweile Telefonmitschnitte von Telefonaten damals wachhabender Polizeibeamter auf. In einer Ausschusssitzung des Magdeburger Landtags im Februar hatte es noch geheißen, solche Protokolle lägen nicht vor. Der Spiegel zitierte Teile der Mitschnitte. U.a. soll ein Polizist zu einem Arzt, der eine Blutentnahme bei dem Asylbewerber vornehmen sollte, gesagt haben: »Ja, piekste mal ’nen Schwarzafrikaner.« Der Arzt habe geantwortet: »Da finde ich immer keine Vene, bei den Dunkelhäutigen.« Daraufhin riet der Polizist: »Na, bring doch ’ne Spezialkanüle mit.« Als das Feuer in der Zelle ausbrach, in dem der mit Handschellen an eine Liege gefesselte Asylbewerber später verbrannte, soll ein Polizist gesagt haben: »Ja, ich hätte fast gesagt, gut.« Außerdem wurde bekannt, dass der Tote eine gebrochene Nase hatte. Dies war in der gerichtsmedizinischen Untersuchung zunächst nicht festgestellt worden. Gegen den Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und einen weiteren Polizisten wird wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung ermittelt (Jungle World, 10/05). Am 3. Juni wurde zum ersten Mal ein nicht wegen einer Straftat verurteilter afghanischer Flüchtling aus Hamburg abgeschoben. Dabei wurde er von seiner Mutter und seinem Bruder getrennt. Hamburg ist das erste Bundesland, das afghanische Flüchtlinge abschiebt. Bereits am 2. Juni stellte die Generalanwältin Christine Stix-Hackl am Europäischen Gerichtshof den Antrag, Deutschland wegen Vertragsverletzung zu verurteilen. Die in Süddeutschland übliche Praxis, straffällig gewordene Bürger der EU aus Deutschland abzuschieben, verstoße gegen geltendes EU-Recht, das Bürgern der EU Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit garantiere.

sw