Kritik ja, Schmähung nein

Die österreichische Band »Der Blutharsch« wollte nicht als »Neonazi-Band« bezeichnet werden und strengte deshalb ein Verfahren gegen die Jungle World an. Das Landgericht gab jedoch der Zeitung Recht.

Verlagsmitteilung

Das Landgericht Frankenthal hat geurteilt, dass die Wochenzeitung Jungle World die Musikgruppe »Der Blutharsch« in einem Artikel als »Neonazi-Band« bezeichnen durfte. Es handle sich bei dieser Äußerung um ein von der Meinungsfreiheit der Presse geschütztes Werturteil und keine Schmähkritik. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden.

Mit dem Urteil hat das Gericht einen Antrag von Albin Julius Martinek, dem Sänger der österreichischen Band »Der Blutharsch«, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Wochenzeitung Jungle World und deren Redakteur Ivo Bozic zurückgewiesen.

Das Gericht führt zur Begründung aus, dass sich die Zeitung in dem beanstandeten Artikel in sachlicher Weise mit der Band »Der Blutharsch« und deren Aufreten in der Öffentlichkeit auseinandergesetzt habe.

Zudem dränge sich aufgrund des gesamten Auftretens und Verhaltens der Band »Der Blutharsch« die Bewertung auf, dass es sich um eine Band aus dem Neonazi-Milieu handle. Dies ergebe sich aus den Live-Auftritten der Band in »durchgängig faschistisch und nationalsozialistisch kodierten Uniformen« und der Verwendung von Zeichen aus der NS-Zeit auf der Homepage, Merchandising-Artikeln und Plattencovern. Wer sich so präsentiere, müsse sich eine kritische Würdigung seines öffentlichen Wirkens gefallen lassen. Die Wochenzeitung Jungle World habe sich daher keine presserechtlichen Verfehlungen zuschulden kommen lassen.

Thomas Moritz, der Rechtsanwalt der in Berlin erscheinenden Wochenzeitung, kommentierte das Urteil mit den Worten: »Das Gericht hat sich eingehend mit der Band »Der Blutharsch« beschäftigt und ist zu denselben Erkenntnissen gelangt wie meine Mandanten.«