Werde Netzpolizist!

Null Punkte aus Israel – was zum European Song Contest dazugehört wie Sänger in schrillen Klamotten und getragene Balladen, nämlich dass Lieder in den Teilnehmerländern unterschiedlich gut ankommen, führte auf Twitter zu einem regelrechten »Shitstorm«. Die antisemitischen und antiisraelischen Kommentare wütender Lena-Fans waren jedoch nichts im Vergleich zu dem, was nur einen Tag später auf ­Facebook anlässlich der Ereignisse vor Gaza losbrechen sollte. Dank der neuen Suchmaschine »Openbook« lassen sich Einträge nach Stichworten durchsuchen. Sucht man nach Worten wie »Jude« oder »Israel«, fördert die Searchengine unter anderem Zitate aus »Mein Kampf«, Aufrufe zum Mord an Juden und Hass auf alles, was israelisch ist, zutage. Das World Wide Web ist allerdings kein rechtsfreier Raum, wie der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler erklärt. Sobald »ein gewisser Inlandsbezug« bestehe, gelte »deutsches Strafrecht«, entsprechend müssten sich »Polizei bzw. Staatsanwalt grundsätzlich damit beschäftigen«. Einer Anzeige, zum Beispiel wegen Volksverhetzung, müsse entsprechend nachgegangen werden – sogar dann, wenn der Verfasser von Hassbotschaften nicht in Deutschland wohnt oder die Webseite, auf der er seine Hetze veröffentlichte, in einem anderen Land gehostet wird. Als Beispiel nennt Stadler den Fall des australischen Holocaustleugners Frederick Toben, der 1999 bei einem Besuch in Deutschland verhaftet und zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war – obwohl er die ihm zu Last gelegte Straftat im Ausland begangen hatte. Der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil im Jahr 2000 für rechtskräftig. Anzeige zu erstatten, geht übrigens mittlerweile auch ganz bequem online vom heimischen Rechner aus: Auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Internetwache) findet man die URLs der Internetwachen verschiedener Bundesländer.