Deutsches Haus

Am Abend des 13. September beleidigten mehrere Jugendliche im Berliner Bezirk Neukölln einen 13jährigen in antisemitischer Weise. Der 13jährige stand an einer Bushaltestelle, als die Jugendlichen ihn mit fremdenfeindlichen und antisemi­tischen Parolen beschimpften und anschließend schlugen. Der Fahrer eines haltenden Busses alarmierte die Polizei, die Täter konnten jedoch vor deren Eintreffen fliehen. Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender der rechtsextremen NPD im Schweriner Landtag, muss sich wegen ­einer Rede im Parlament vor Gericht verantworten. Ein Sprecher des Landgerichts in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) sagte am 12. September, die Anklage sei zur Hauptverhandlung zugelassen, der Prozess werde am Amtsgericht stattfinden. Pastörs wird vorgeworfen, am 28. Januar 2010 eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus als »Betroffenheitstheater« verunglimpft und den Initiatoren unterstellt zu haben, sie hofften auf »den Sieg der Lüge über die Wahrheit«. Nach Ansicht der Anklage hat er damit bewusst behauptet, die systematische Vernichtung der Juden sei erfunden. Ende April hatte das Parlament Pastörs’ Immunität aufgehoben. Der NPD-Politiker war schon im Mai 2010 vom Amtsgericht in Saarbrücken wegen Volksverhetzung zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er 2009 bei einer Veranstaltung seiner Partei gegen Juden und Migranten gehetzt hatte. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am 7. September, dass zwei Plakatmotive der NPD zur Wahl des Abgeordnetenhauses den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllen. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wollte die Poster wegen dieses Straftatbestandes abhängen lassen. Eines zeigt den NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt in Ledermontur auf einem Motorrad mit dem Slogan »Gas geben!«. Die Plakate hängen auch vor dem Jüdischen Museum und in der Nähe des Holocaust-Mahnmals. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Verweis auf die Mehrdeutigkeit. Zwar sei es möglich, dass die NPD Asso­ziationen zum Massenmord an den Juden wecken wolle, es sei aber nicht auszuschließen, dass sie damit nur eine »eher volkstümliche Formulierung« der Beschleunigung politischer Entscheidungen meine. Das andere Plakat zeigt unter der Überschrift »Guten Heimflug« drei Personen auf einem fliegenden Teppich, darunter eine Frau mit Kopftuch und einen Mann, der einen Turban trägt. Dieses Plakat sei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt, argumentierten die Richter. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig. Die NPD hatte 22 000 Exemplare dieser Wahlplakate in Berlin aufhängen lassen. Voigt tritt als Spitzenkandidat bei der Abgeordnetenhauswahl an, seit 2005 sitzt er im Stadtparlament von Treptow-Köpenick. Er selbst findet die Vorwürfe haltlos. »Nach 66 Jahren muss man aufhören, Dinge aus der Vergangenheit zu berücksichtigen«, kommentierte er.   MM