Deutsches Haus 08/2017

Deutsches Haus

Wie aus einem Bericht der Freien Presse vom 14. Februar hervorgeht, gestand ein Angeklagter in einem Prozess am Landgericht Zwickau (Sachsen) seine rassistisch motivierte Tat. Der Mann hatte am 22. Mai 2015 versucht, ein Flüchtlingsheim in der Stadt in Brand zu setzen. Der 32jährige Kraftfahrer gab zu, zwei Brände an der Unterkunft gelegt zu haben. Die Bewohner des Heims konnten das Feuer rechtzeitig löschen. Nach Angaben des Internetportals »e110« vom 12. Februar bedrohten eine 21jährige Frau und ein 23jähriger Mann in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) drei afghanische Flüchtlinge im Alter von 17 und 18 Jahren mit einer Schreckschusspistole und einem Hockeyschläger. Der Mann schlug zudem einem Flüchtling ins Gesicht. Die Angegriffenen blieben unverletzt. Am 9. Februar berichtete die Südwest-Presse über einen rassistischen Vorfall in Göppingen (Baden-Württemberg). Demnach zerstörten dort Unbekannte in der Nacht des Vortags zunächst die Scheibe eines Jugendhauses, um anschließend ein Glas mit Buttersäure in das Gebäude zu werfen. Dabei wurde niemand verletzt. Das Haus war bereits in der Vergangenheit Ziel rassistischer Angriffe, da dort regelmäßig Veranstaltungen für Flüchtlinge stattfinden. Wie der NDR ebenfalls am 9. Februar mitteilte, verurteilte das Amtsgericht Fulda (Hessen) einen Mann, der die jüdische Ausschwitz-Überlebende Esther Bejarano auf Facebook diffamiert hatte. Er hatte der 92jährigen öffentlich unterstellt, Mitglied des nationalsozialistischen Regimes gewesen zu sein. Der Richter verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1 800 Euro. Die Märkische Allgemeine berichtete am 8. Februar über einen Großeinsatz der Polizei in Jüterbog (Brandenburg), der sich am Vorabend ereignet hatte. Eine Gruppe junger Männer beleidigte in einem Jugendclub zunächst iranische und afghanische Flüchtlinge. Die rassistischen Beleidigungen führten schließlich zu einer Schlägerei, die von einem 25jährigen und einem 28jährigen Jüterboger ausging. Die Polizei nahm beide Männer wegen des Verdachts auf schwere Körperverletzung in Gewahrsam. Ein 18jähriger Iraner und ein 23jähriger Afghane mussten ambulant behandelt werden. fgh