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2017/51
Inland
Der Fall Kristina Hänel und das Werbeverbot für Abtreibungen bringt auch die Debatte über den Paragraphen 218 wieder in Gang
Entmündigendes Tabu
Der Paragraph 219a erschwert es Frauen, sich über die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren – im Einklang mit der restriktiven Regelung im Paragraphen 218. Dagegen regt sich nun Protest.
Von
Viola Nordsieck
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Abtreibung
Frauenrechte
Kristina Hänel
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