Der Paragraph 219a erschwert es Frauen, sich über die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren – im Einklang mit der restriktiven Regelung im Paragraphen 218. Dagegen regt sich nun Protest.
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Nur weil die Öffentlichkeit an Frauen in lila Latzhosen denkt, sobald von »Feminismus« die Rede ist, und der Begriff unterschiedlichste Ansichten zur Geschlechterfrage umfasst, ist er noch lange nicht zu verwerfen.