...kommt endlich...

Mit der Rehabilitierung von schwulen und lesbischen NS-Opfern befaßte sich am 2. Oktober der Bundestag erstmals. Alle Redner sprachen sich grundsätzlich für eine Entschuldigung gegenüber diesen Opfern aus. Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) sprach sich allerdings gegen eine pauschale Aufhebung aller NS-Urteil aufgrund des NS-Strafrechtsparagraphen 175 aus, der sich gegen Schwule richtete und bis 1969 galt. Er sagte, manche Verurteilungen zwischen 1933 und 1945 erfaßten Fälle, "die nach heutigem Recht noch strafbar sind".