Was lange währt...

Ein Gesetz zur Aufhebung von NS-Urteilen nimmt Gestalt an. Letzte Woche ging den Fraktionen einen Entwurf aus dem Justizministerium zu, nach dem alle strafgerichtlichen Entscheidungen, die nach dem 30. Januar 1933 zur "Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Regimes aus politischen, rassischen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind", aufgehoben werden sollen.