»Ethnisch-Rechtliches« aus dem Iran

Die diplomatischen Schwierigkeiten zwischen Deutschland und dem Iran halten an: Ein BRD-Geschäftsmann wurde nach Artikel 82c der Strafgesetze der Islamischen Republik Iran wegen einer angeblichen sexuellen Beziehung mit einer Muslimin zum Tode verurteilt. Wie es der islamische Rechtsstaat vorsieht, droht ihm als Strafe Tod durch Steinigen; der Frau, weil unverheiratet, droht Auspeitschung. Das Auswärtige Amt bestellte den iranischen Geschäftsträger in Bonn, Ahmed Hosseini, ein, der deutsche Botschafter in Teheran suchte das iranische Außenministerium auf. Das Urteil muß noch vom obersten Gericht im Iran bestätigt werden.

Indes rief der einflußreiche ehemalige Präsident Rafsandjani zur Solidarität mit dem französischen Geschichtsrevisionisten Roger Garaudy auf, der gegenwärtig in Paris vor Gericht steht, und bezeichnete ihn als einen "Held der islamischen Welt". Der neue Präsident Khatami sagte, daß "immer noch die westlichen Regierungen keine Widerrede ertragen können, die sich gegen ihre Interessen richtet. Ein Wissenschaftler (Garaudy) habe ein Buch über die Zionisten geschrieben, das dem Westen nicht gefällt, und deswegen verurteilen sie ihn."