Parteienpleite suspendiert

Es wäre doch zu schade gewesen, wenn der deutsche Bundestag um drei Pünktchen und die Buchstaben F, D und P ärmer geworden wäre. Darum hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 20. Februar eiligst entschieden, der Partei, deren Name aus diesen Elementen besteht, die sofortige Rückerstattung von 10,6 Millionen Mark zu Unrecht erhaltener Gelder aus der Parteienfinanzierung vorläufig zu ersparen. Begründung: Das Interesse der Partei von Bundeswirtschaftminister Günter Rexrodt, die Gelder zu behalten, sei höher zu bewerten als das Interesse der Kläger - der Parteien Südschleswigscher Wählerverband, Graue Panther sowie der rechtsradikalen Republikaner - an einer Rückerstattung.

Ohne Geld könnten die ohnehin angeschlagenen Liberalen keinen Wahlkampf führen, was einen "besonders einschneidenden" Nachteil und "eine nachhaltige Beeinträchtigung des verfassungsrechtlichen Gebots der Chancengleichheit" bedeuten würde. Aus der FDP-Zentrale im Erich-Ollenhauer-Haus war bislang nicht zu erfahren, in welcher Weise man den neuen Leitsatz "Chancengleichheit für geistig und materiell Minderbemittelte" in das Programm für die Bundestagswahl zu integrieren gedenkt.

Eigene Beiträge zur Überwindung der Finanzkrise leisteten unterdessen liberale Firmen und Einzelpersonen in Stuttgart und Berlin. Die landeseigene baden-württembergische Landesbank griff der angeschlagenen Partei mit einer Spende von 25 000 Mark unter die Arme. In Berlin wollen bislang 2 450 Studierende die Liberalen "unterwandern". Diese versprechen sich davon ein monatliches Beitragsaufkommen etwa in Höhe der baden-württembergischen Spende.