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Enttäuschung in der Redaktion von Jungle World: Die Durchsuchung von Redaktionsräumen, die viele von uns als Auflockerung des Zeitungsschreiber-Alltags noch lebhaft in Erinnerung haben, soll nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deutlich erschwert werden. Das Landgericht Bremen wird deshalb nachträglich prüfen, ob die Durchsuchungen im Sommer 1996 bei Radio Bremen, bei zwei Bremer Zeitungen sowie in der Privatwohnung eines Journalisten rechtlich sauber waren.

Die Medien hatten über einen vertraulichen Bericht des Bremer Landesrechnungshofes berichtet, der Budgetüberschreitungen im Bildungsressort des Stadtstaates zum Thema hatte. Die Durchsuchung war mit dem Verdacht auf Verletzung eines Dienstgeheimnisses begründet worden. Eine Beschwerde wies das Landgericht ab, weil sie sich gegen eine bereits abgeschlossene Maßnahme richte. Wegen einer veränderten Rechtsprechung kann jedoch mittlerweile auch gegen solche Maßnahmen Beschwerde eingelegt werden.

Uns stört an der Entscheidung vor allem, daß die Kleinen wieder einmal benachteiligt werden. Gerade wenig finanzkräftige Zeitungen wie die Jungle World können sich keine aufwendigen Werbekampagnen leisten und sind auf die kostenlose Promotion der Behörden eigentlich angewiesen. Da kann man nicht immer nach der Rechtmäßigkeit fragen. Und manchen von uns geht es wie George Michael und sie mögen knackige Cops.

Zur Erinnerung hier nochmals unsere Anschrift: 10999 Berlin, Lausitzer Straße 10, Aufgang B, IV. Stock, links.