»Ja, Morden« bleibt Satire

Wer Plakate oder Anzeigen veröffentlicht, auf denen Bundeswehrsoldaten bei einem Auslandseinsatz gezeigt werden, und diesen Anblick dann mit "Ja, Morden" unterzeichnet, macht sich weder der Volksverhetzung noch der Beleidigung schuldig. Zu diesem Urteil kam am vergangenen Freitag das Berliner Landgericht in einem Verfahren gegen die Studentin Gerit Ziegler. Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte gegen die damalige presserechtlich Verantwortliche des Erstsemester-Infos des AStA-TU Anzeige erstattet, weil in dem Blättchen eine entsprechende Anzeige der Kampagne gegen Wehrpflicht und Militär abgedruckt worden war. Nach Meinung der Berliner Richter handelte es sich bei der Darstellung um eine zulässige Satire.