Plutoniumschmuggel leicht gemacht

Nach all dem Ärger, den sich der Bundesnachrichtendienst (BND) mit seinen undurchsichtigen Geschäften eingehandelt hat, soll der Geheimdienst jetzt besser in Schutz genommen werden. Nach der Verabschiedung einer entsprechenden Ausnahmeregelung im Gefahrgutgesetz wird es nun künftig keine Probleme mehr etwa mit Plutoniumschmuggel oder ähnlichem Handel geben. Warum? Ganz einfach: Der BND darf das Zeug nun per Sonderrecht ohne Kennzeichnungspflicht durch die Gegend schippern. Das haben die noch anwesenden 28 Abgeordneten der Regierungskoalition am späten Donnerstagabend letzter Woche gegen 24 Stimmen von SPD, Grünen und PDS verabschiedet. Neben Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Kampfmittelräumdiensten ist auch der BND nun von den strengen Vorschriften zur Kenntlichmachung gefährlicher Güter wie Munition, Sprengstoff und Kampfchemikalien ausgeschlossen.