Bayerns Saubermänner fordern Schnupperknast

Auch bayrische Sicherheitspolitiker haben so ihre Vorstellungen darüber, wie die steigende Delinquenz von Jugendlichen eingedämmt werden könnte. Nur noch in Ausnahmefällen sollen demnach künftig Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht be- und verurteilt werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative haben die bayrischen Bundesratsdelegierten vergangenen Freitag in der Länderkammer eingebracht. Außerdem sollen die Gerichte bei schwersten Verbrechen Heranwachsender Strafen bis zu 15 Jahren verhängen, selbst wenn das Jugendstrafrecht angewendet wird. Gedacht ist auch daran, neben einer Bewährungsstrafe einen sogenannten Einstiegsarrest einzuführen.