Von der Schönheit der Gesetze

In unserer Sammlung schöner deutscher Wörter gibt es ein neues Prachtstück: "DNS-Identitätsfeststellungsgesetz". Zum ersten Mal vernahmen wir das schöne Wort in der vergangenen Woche aus dem Mund des Bundesjustizministers, der den ähnlich klingenden Namen Edzard Schmidt-Jortzig führt. Er hatte das schöne Wort in einen ebenfalls schönen Satz verpackt: "Mit dem DNS-Identitätsfeststellungsgesetz vollenden wir ein zentrales Reformprojekt, nämlich den Schutz unserer Kinder vor Sexualstraftaten und die Verbesserung der Strafaufklärung." In dem Gesetz mit dem schönen Namen, das der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und SPD verabschiedete, ist geregelt, daß der sogenannte genetische Fingerabdruck nicht nur von verurteilten Sexualstraftätern oder einer solchen Straftat Verdächtigen genommen werden darf, sondern ebenso bei Verdacht auf andere nicht näher definierte "schwere Straftaten". Nicht geregelt ist dafür, wie die Datei strukturiert sein soll, wer darauf Zugriff haben soll, ob und wann die Daten gelöscht werden und zu welchem Zweck sie verwendet werden dürfen.