Ultimatum für IG Farben

Daß sich Gerichte mit Versammlungsverboten befassen müssen, ist Routine. Den seltenen Fall einer Versammlungserzwingung hatte das Amtsgericht Frankfurt vergangene Woche zu verhandeln. Es entschied, die Liquidatoren der IG Farben müßten innerhalb von drei Wochen ihre Aktionäre zu einer Hauptversammlung einladen. Der Dachverband der kritischen Aktionäre hatte vermutet, die Verantwortlichen wollten die Versammlung absichtlich verzögern. Seit Jahren begleiten Proteste die Aktionärsversammlungen der Nachfolgegesellschaft des Chemiekartells. Für dieses Jahr hatten Organisationen von NS-Verfolgten und der Dachverband zur Verhinderung der Versammlung aufgerufen. Sie fordern die sofortige Entschädigung aller Zwangsarbeiter und die anschließende Auflösung der Gesellschaft.