Zehn Jahre für Haas?

Im Prozeß gegen Monika Haas hat die Bundesanwaltschaft (BAW) eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt. Die fast zweieinhalbjährigen Verhandlungen vor der Staatsschutzkammer des Frankfurter Oberlandesgericht hätten den Beweis erbracht, so die Anklagebehörde, daß die heute 50jährige im Oktober 1977 die Waffen und den Sprengstoff für die Entführung der Lufthansa-Maschine Landshut nach Mallorca geschmuggelt habe. Damit habe Haas sich des dreifachen versuchten Mordes, der Geiselnahme, des erpresserischen Menschenraubs und des Angriffs auf den Luftverkehr schuldig gemacht, erklärte ein BAW-Vertreter in Frankfurt. Zur Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer habe Haas ebenfalls Beihilfe geleistet, denn durch die Flugzeugentführung sei zusätzlicher Druck auf die Bundesregierung ausgeübt worden, die Forderung der Schleyer-Entführer nach Freilassung von elf RAF-Gefangenen zu erfüllen.

Die BAW-Beweisführung stützt sich unter anderem auf ein Stasi-Dossier, in dem Berichte des früheren RAF-Mitglieds Werne Hoppe enthalten sind, auf Unterlagen des Bundeskriminalamts sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz - dem Gericht waren diese Akten jedoch aus Gründen des Quellenschutzes nicht zugänglich. Als glaubwürdig bewerten die Bundesanwälte auch die Aussagen von Souhaila Andrawes, der einzigen Überlebenden unter den Flugzeugentführern. Obwohl Andrawes ihre Darstellung, Haas habe die Waffen an das palästinensische Kommando geliefert, vor Gericht widerrufen hat, hält die BAW an der Zeugin fest. Der Prozeß wird am 19. Oktober fortgesetzt, mit einem Urteil wird bis Mitte November gerechnet.