Erfahrung mit der Genehmigungspraxis

600 Mark Strafe muß die Münchner NPD-Vorsitzende Renate Werlberger zahlen, weil sie im November vergangenen Jahres Aufrufe zu einer Demonstration verteilte, die die Stadt München vorher verboten hatte. Über die Argumentation des Verteidigers von Werlberger, die die Entscheidung gerichtlich angefochten hatte, berichtet die Süddeutsche Zeitung: "Seine Mandantin habe aus Erfahrung mit der Genehmigungspraxis andernorts darauf vertrauen dürfen, daß die Verwaltungsgerichte das von der Stadt erlassene Verbot kassieren und die Demonstration kurzfristig doch noch zulassen würden."