Däubler-Gmelin für elektronische Fesseln

150 Mark beim ersten, 300 Mark beim zweiten und erst beim dritten Erwischtwerden dann eine Anzeige. So richtig gut fanden Unionspolitiker und Liberale den geplanten neuen Umgang der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin mit Ladendieben nicht. Für ein Strafgeld anstelle von Anzeigen bei Delikten unter 100 Mark Schaden hatte die Sozialdemokratin plädiert, um "bei weniger Aufwand für den Staat" schneller eingreifen zu können. Schließlich könnten die Täter dann nicht mehr darauf spekulieren, ungeschoren davonzukommen. Vor allem aber soll die ohnehin überlastete Justiz von einem Teil ihrer Arbeit befreit werden, denn von den geschätzten 600 000 Anzeigen wegen Ladendiebstahls jährlich werden sowieso viele wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Allen ein gleichhohes Strafgeld abzuverlangen, sei sozial ungerecht, befand da der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen. Außerdem werde die Gewaltenteilung aufgehoben, wenn die Polizei via "Strafgeld"mit richterlichen Kompetenzen ausgestattet werde. Ungeachtet der Kritik startete die Justizministerin am vergangenen Wochenende gleich einen nächsten Vorstoß: Kleinkriminelle sollen demnach künftig den Knast frühzeitig verlassen und ihre Reststrafe zu Hause absitzen können. Voraussetzung: eine funktionierende elektronische Überwachung der Freigelassenen. Und damit, so ließ die SPD-Politikerin wissen, hätten andere Länder gute Erfahrungen gemacht.