Unsichere Drittstaaten

Dumm gelaufen: Gerade mal drei Wochen war das neue österreichische Asylrecht in Kraft, als das Wiener Verwaltungsgericht die restriktiven Zuwanderungsregelungen von Innenminister Karl Schlögl schon wieder durchkreuzte. Nach dem Urteilsspruch kann Ungarn nun nicht mehr automatisch als "sicheres Drittland" angesehen werden. Seit dem 1. Januar hat der österreichische Innenminister das Recht, Nachbarländer per Verordnung zu "sicheren Drittstaaten" zu erklären. Nach dem Urteilsspruch geht das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) davon aus, daß diese Regelung nicht mehr durchsetzbar ist. Mit ihrer Entscheidung hoben sie die Ablehnung des Asylantrags einer Kosovo-Albanerin auf, die über Ungarn nach Österreich gekommen war. Die östereichischen Behörden hatten argumentiert, Schutz vor Verfolgung sei automatisch gegeben, wenn ein Land "die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet und nach deren Grundsätzen ein gesetzliches Asylverfahren eingerichtet habe". Der Verwaltungsgerichtshof entschied jedoch, daß auch die "faktische Situation" maßgebend sei: So habe die Beschwerdeführerin durch Dokumente von Menschenrechtsorganisationen Fälle glaubhaft machen können, in denen Asylanträge in Ungarn gar nicht oder "nur mit Beziehungen" entgegengenommen würden. Schlögl bleibt bei seiner Haltung: Nicht die Asylbehörden, sondern nur das Innenministerium könne die "Drittstaats-Sicherheit" feststellen.