Deutsches Haus

Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU) will schnellere Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung von abgelehnten Asylbewerbern. Nur wenn diese Deutschland innerhalb kurzer Zeit wieder verlassen würden, könne Schleusern wirksam das Handwerk gelegt werden, sagte Werthebach auf einer Tagung der Unions-Innenpolitiker am 30 Januar in Mainz. Ausländer, die in Deutschland gegen die Rechtsordnung grob verstoßen hätten, müßten rasch ausgewiesen werden. Zum zweiten Mal innerhalb von 48 Stunden sorgten Asylsuchende aus der Flüchtlingsunterkunft C 182 im Transitbereich des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens für Entlastung der überfüllten Räume. 17 Algerier und zwei Libyer demontierten zunächst ein Fenster und kletterten dann über ein Zwischendach aufs Airport-Betriebsgelände. Der Bundesgrenzschutz faßte 18 von ihnen noch auf dem Flughafen-Areal, ein Algerier wurde später im Stadtgebiet von Frankfurt verhaftet. Die Männer wurden umgehend dem Haftrichter zugeführt und anschließend auf mehrere Abschiebgefängnisse verteilt. Von den neun zwei Tage zuvor Geflohenen konnten BGS und Polizei bislang nur einen fangen. Mehr als 50 Afghanen und Iraker sind von der Polizei am Montag vergangener Woche in der Nähe von Crailsheim (Baden-Württemberg) festgenommen worden, nachdem sie in der Nacht offenbar von Schleusern dort abgesetzt worden waren. Das Landgericht Frankfurt/ Main hat am 3. Februar zwei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt verurteilt. Der ältere der beiden, ein 29jähriger, hatte einem Türken bei dessen Festnahme drei bis fünf Nierenschläge versetzt. Urteil des Richters: Der Beamte sei damit "über das Ziel hinausgeschossen". Einem 29jährigen Afrikaner schlug derselbe Beamte bei einer Kontrolle mit seiner Stabtaschenlampe mehrmals auf den Kopf. Der 29jährige wurde wegen minderschwerer Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, sein drei Jahre jüngerer Kollege, der sich am Verprügeln des Türken beteiligt haben soll, zu einer Geldstrafe in Höhe von 3 600 Mark. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kündigte Revision gegen das Urteil an. Kosovo-Albaner haben nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) keinen generellen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Als Grund gaben die Richter an, diese Menschen würden nicht als Gruppe verfolgt. Für eine Abschiebung von kosovo-albanischen Flüchtlingen nach Jugoslawien gebe es keine grundsätzlichen Hürden, so die Richter am 5. Februar. Die Lage im Kosovo habe sich seit Herbst wieder "einigermaßen stabilisiert". Darüber hinaus bestehe nicht für jeden Kosovo-Albaner die akute Gefahr, Opfer eines "asylrechtlichen" Übergriffs der "serbischen Staatsmacht" zu werden, heißt es in der Entscheidung. Aufgrund der "mangelnden Verfolgungsdichte" müßten abgelehnte Asylbewerber auch bei ihrer Rückkehr nach Kosovo nicht mit politischer Verfolgung rechnen.